
Förder-Rechtsschutz für Land- und Forstwirte
Die D.A.S. Rechtsschutzexperten haben wieder etwas Neues auf den Markt gebracht: Der D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz wurde erweitert und inkludiert seit Oktober auch den Förder-Rechtsschutz. Dieser schützt landwirtschaftliche Betriebe falls Fördergelder plötzlich zurückgezahlt werden sollen. Damit sind Land- und Forstwirte vor diesem existenzbedrohenden Risiko geschützt.
Durch den Internet-Rechtsschutz sind Selbstständige außerdem auch bei der Selbstvermarktung auf Social Media geschützt. Und wenn Sie nebenbei auch noch ein Gastgewerbe in Kombination mit einer Buschenschank betreiben, dann ist dieser jetzt automatisch im Landwirtschafts-Rechtsschutz versichert. Ohne zweiten Vertrag und ohne zusätzliche Kosten.
Landwirte profitieren aber nicht nur in ihrem betrieblichen Bereich von der Absicherung durch das Original im Rechtsschutz. Auch Privat sind sie sowie ihre Familienmitglieder rechtlich versichert.
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