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Motor, Recht

Wo im Ausland die Rettungsgasse gilt

©ejn

Urlaubsverkehr. In Österreich muss bei einem Stau die Rettungsgasse gebildet werden. In vielen Nachbarländern gilt das auch, so der ARBÖ.

In Ländern, die derzeit von Österreichern und Österreicherinnen vermehrt be- und durchfahren werden, muss – wie in Österreich auch – bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Einsatzfahrzeuge passieren können.

Der Überblick

Derzeit haben Staus – vor allem am Wochenende – die österreichischen Straßen und die unserer Nachbarländer fest im Griff. Damit man bei der Urlaubsfahrt auf der sicheren Seite ist und den Überblick behält, hat der ARBÖ eine Liste mit den Bestimmungen zur Bildung einer Rettungsgasse in den österreichischen Nachbarländern sowie den beliebtesten Urlaubsländern erstellt:

Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Belgien, Luxemburg und Polen

Die Regeln in Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Belgien, Luxemburg und Polen sind laut ARBÖ ident wie jene in Österreich. Es gilt also: Bei stockendem Verkehr und Stau ist auf Fahrbahnen mit mindestens zwei Spuren eine Rettungsgasse zu bilden.

  • Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen müssen sich alle links fahrenden Verkehrsteilnehmer also ganz links einordnen, alle rechts fahrenden ganz rechts.
  • Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen fahren alle links fahrenden Verkehrsteilnehmer ganz links, die anderen ordnen sich so weit rechts wie möglich ein.

Italien und Kroatien

In beiden beliebten Urlaubsländern gibt es keine Verpflichtung, eine Rettungsgasse zu bilden. Einsatzfahrzeugen muss jedoch die Möglichkeit gegeben werden, an anderen Fahrzeugen vorbeizukommen.

 

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