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Business, Recht, Tools

Amazon ist nicht Amazon: VKI-Klage scheitert vor Höchstgericht (Update)

Justizpalast ©ejn

Wien. Sprachsoftware Alexa und der Dash-Button gehören zweifellos Amazon. Doch welches Konzernunternehmen ist zuständig? Eine VKI-Klage scheiterte deshalb nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). (Update)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. geklagt. Die Klage richtete sich gegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gegen die Vorgehensweise von Amazon bei Bestellungen mittels Dash-Button und der Sprachsoftware Alexa.

Bereits vom Handelsgericht (HG) Wien wurden die meisten der eingeklagten Klauseln zum Dash‑Button sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken rechtskräftig für unzulässig befunden: Der VKI setzte sich dort also durch. Die inhaltliche Prüfung der Nutzungsbedingungen von Alexa lehnte der Oberste Gerichtshof (OGH) in Folge nun jedoch ab, weil laut Gericht nicht die vom VKI beklagte Amazon-Gesellschaft, sondern ein Schwesternunternehmen Verwenderin dieser AGB ist, teilen die Verbraucherschützer mit.

„Alexa, wer ist Amazon?“

Beide Amazon-Dienste sind dazu bestimmt, das Leben der Verbraucher zu erleichtern – und vor allem natürlich das des Online-Handelsgiganten Amazon:

  • Mit dem Amazon-Dash-Button konnten Verbraucher durch Knopfdruck auf ein batteriebetriebenes Gerät ein Produkt bestellen. Dabei wurde die Bestellung abgeschickt, sobald der Knopf des Buttons betätigt wurde.
  • Über den Alexa-Sprachassistenten konnten Verbraucher ebenfalls Bestellungen direkt aufgeben, ohne eigens auf die Amazon-Homepage zu gehen.

Der VKI bemängelte sowohl beim Dash-Button als auch bei Alexa, dass Amazon die Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Vertragsabschluss einer solchen Bestellung nicht ausreichend informierte. So fehlten beispielsweise Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, sowie über das den Verbrauchern zustehende Rücktrittsrecht.

Zudem kritisierte der VKI, dass die Verbraucher bei der Bestellung – entgegen der gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatzgeschäfte – nicht ausdrücklich bestätigen mussten, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen.

Das HG Wien sah darin Verstöße gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und stufte diese Vorgehensweisen als unzulässige Geschäftspraktiken ein. Amazon EU S.à.r.l. zog das erhobene Rechtmittel  gegen das Urteil zurück, sodass es rechtskräftig wurde. Darüber hinaus wurden mehrere AGB-Klauseln zum Dash Button als rechtswidrig beurteilt.

„Auch internationale Konzerne müssen sich an europäische und österreichische Verbraucherschutzbestimmungen halten“, so Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist im VKI: „Amazon hat wohl auch auf Druck von Verbraucherschützern die Dash-Buttons mittlerweile aus dem Sortiment genommen. Bei Alexa wurden ebenfalls bereits während des anhängigen Verfahrens Verbesserungen beim Bestellvorgang vorgenommen. Das zeigt die Notwendigkeit und Wichtigkeit solcher Verfahren auf.“

Die Entscheidung des Höchstgerichts

In den nachfolgenden Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof ging es nur noch um die Klauseln aus den Alexa-Nutzungsbedingungen. Die Klage des VKI dazu wurde letztlich vom OGH abgewiesen, ohne dass sich das Gericht inhaltlich mit den Klauseln auseinandersetzte (OGH 02.09.2021, 9 Ob 48/21f). Der VKI hatte nämlich die Amazon EU S.à.r.l. geklagt. Nach Ansicht des OGH ist diese Gesellschaft aber nicht Verwenderin der Alexa-Nutzungsbedingungen, sondern ein verbundenes Schwesternunternehmen, die Amazon Media EU S.à r.l.

Klagsvertreter war dabei VKI-Vertrauensanwalt Stefan Langer. Bescheid über Namen und Adressen von Amazon wusste Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing (enwc). „Das Urteil des OGH zeigt auf, dass bei smarten Geräten oft mehrere Vertragsabschlüsse mit unterschiedlichen Unternehmen erforderlich sind. Bei Problemen mit diesen Geräten ist dann nicht selten undurchsichtig, an welchen Vertragspartner sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Beschwerden wenden müssen“, kommentiert Kemetmüller.

Update vom 22.10.2021: Amazon äußert sich

Mittlerweile hat sich ein Amazon-Sprecher mit einem aktuellen Statement zu Wort gemeldet: „Der österreichische Oberste Gerichtshof hat die Klage des VKI gegen die Nutzungsbedingungen von Alexa abgewiesen. Über die darüber hinausgehende Klage des VKI hatte das Handelsgericht Wien bereits im Sommer 2020 entschieden. Diese Entscheidung bezog sich auf eine alte Kund:innenerfahrung, die nicht mehr für das Einkaufen über Alexa verwendet wird. Wir verbessern kontinuierlich unsere Dienste, um sicherzustellen, dass wir den sich entwickelnden Bedürfnissen der Kund:innen gerecht werden. Aufgrund des anhaltenden Wachstums anderer Einkaufsmöglichkeiten haben wir die Entscheidung getroffen, den Verkauf von Dash Buttons im Jahr 2019 einzustellen“, so der Amazon-Sprecher.

Das Statement stammt übrigens von „Amazon Devices“: Die Information, um welche Amazon-Firma es sich dabei genau handelt, liefern wir gegebenenfalls nach.

 

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