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Business, Recht, Tools

Fotografen und Künstler gegen Urheberrechtsnovelle

©ejn

Wien. Interessensvertretungen der Künstler und Fotografen sowie die Verwertungsgesellschaft Bildrecht protestieren gegen die neue Urheberrechtsnovelle: Sie wollen eine stärkere Position gegenüber Facebook & Co.

Die Verwertungsgesellschaft Bildrecht und Interessensvertretungen aus Bildender Kunst, Fotografie, Design und Architektur fühlen sich vor den Kopf gestoßen vom Entwurf zur österreichischen Urheberrechtsnovelle, die noch dieses Jahr beschlossen werden soll, heißt es konkret in einer Aussendung: Der österreichische Gesetzesentwurf entspreche nicht der Intention der EU Richtlinie 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, auch DSM-Richtlinie genannt).

Wunsch und Wirklichkeit

Mit der europäischen Regelung sollen die großen Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Instagram, Pinterest, Twitter etc. in die Pflicht genommen werden und den Urheber*innen faire und angemessene Vergütungen für die Nutzungen ihrer Werke in Social Media garantiert werden, heißt es dazu. Konkret fordern die betroffenen Interessenvertretungen: Die aktuelle Urheberrechtsnovelle soll eine praxistaugliche Bestimmung enthalten, die es einer staatlich autorisierten Verwertungsgesellschaft ermöglicht, die Lizenzen für die großen Internetplattformen zu regeln.

Stattdessen will der österreichische Gesetzgeber, dass jeder Fotograf und jeder bildende Künstler, jeder Designer, jeder Architekt sich um jede Verwendung jedes einzelnen seiner Bilder kümmern muss, heißt es. Der aktuelle Novellenentwurf „ignoriert die spezifischen Anforderungen des Bild-Bereiches, der sich von anderen Kunstsparten wie Musik und Film, deren Verwertung über Major Labels bzw. große Filmproduktionsfirmen läuft, deutlich unterscheidet“, so Bildrecht-Geschäftsführer Günter Schönberger.

Das System der Einzellizenzierung gegenüber den mächtigen Plattformbetreibern, wie es der Gesetzesentwurf derzeit vorsieht, sei für den fragmentierten Bild-Bereich „nicht praxistauglich. Die beträchtliche Zahl von jährlich über 1 Milliarde urheberrechtlich relevanter Bildnutzungen auf Social-Media-Plattformen in Österreich kann unmöglich von einzelnen Bildurherber:innen lizenziert werden und erfordert eine Rechtebündelung“, so Schönberger.

Die Unterstützer

Zudem widerspreche es den europarechtlichen Grundsätzen, wenn die vom Bild-Content profitierenden Social-Media-Plattformen für eine Reihe großzügiger freier Werknutzungen und sogenannter „Bagatellnutzungen“ (Bilder bis zu einer Größe von 250 kB) den Urheber*innen keine Vergütung zahlen müssen. In Deutschland müssen die Plattformen die Urheber dafür „angemessen“ vergüten, wodurch auch Uploadfilter verhindert werden können, heißt es weiter.

Die Fotografen- und Künstlerverbände wollen konkret die staatlich autorisierte Verwertungsgesellschaft Bildrecht ermächtigt sehen, mit den Plattformen über Massenlizenzierungen von Bildern verhandeln. Unterstützt wird die Initiative u.a. von: WKO Bundesinnung der Berufsfotografen; Rechtsschutzverband der Berufsfotografen Österreich (RSV); Syndikat der Pressephotographen und Pressebildagenturen Österreichs; IG Bildende Kunst; Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs; Auch Künstlerhaus Wien; Wiener Secession; Verband österreichischer Galerien moderner Kunst; designaustria & designforum Wien sowie die Bundessektion Architekt:innen in der Bundeskammer der Ziviltechniker.

 

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