Österreich. Vielen Haushalten sind die aktuellen Strompreise und Nachzahlungen zu hoch: Die neue Ratenzahlungsverordnung gibt ihnen auf Wunsch 12-18 Monate Spielraum, so die E-Control.
Die aktuellen Preissteigerungen am Strommarkt sind für viele Konsumentinnen und Konsumenten eine große Herausforderung, heißt es bei der Energieaufsicht: „Viele Haushalte können die derzeitigen Erhöhungen ihrer Stromrechnungen und damit einhergehend oft hohe Nachzahlungen häufig nicht mehr auf einmal begleichen. Hier gibt es ab sofort eine Erleichterung – nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können“, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.
Bisher war es lediglich möglich, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf freiwilliger Basis mit ihrem Stromlieferanten oder Netzbetreiber eine Ratenzahlung vereinbaren konnten; wollte der Energieversorger das nicht, gab es dagegen kaum eine Handhabe. Neu ist jetzt das Recht auf Ratenzahlung. „Die E-Control hat dazu eine Verordnung erlassen, die ab sofort in Kraft ist“, so E-Control-Vorstand Alfons Haber. Konkret ist das die „Verordnung des Vorstands der E-Control über nähere Modalitäten der Ratenzahlung gemäß § 82 Abs. 2a ElWOG 2010“ (Link).
Wie die Pflicht-Ratenzahlung funktioniert
- Der Wunsch auf Ratenzahlung kann dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitgeteilt werden. Dieser muss dem Konsumenten oder der Konsumentin das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten.
- Auf das Recht zur Ratenzahlung muss ab sofort auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung hingewiesen werden.
- Die Ratenzahlungen können auf Wunsch auch mit Erlagschein oder bar erfolgen. Für die Einräumung der Ratenzahlungen dürfen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.
- Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für 12 Monate, bei bestimmten Voraussetzungen auch für 18 Monate möglich, so die E-Control.
Die Umsetzung der Ratenzahlungsverordnung werde von der E-Control gemonitort und die Ergebnisse Anfang 2024 in einem Bericht veröffentlicht.