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Business, Politik, Recht

Grünes Licht für Energiekostenzuschuss für Unternehmen

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen passiert den Nationalrat. Bis zu 1,3 Mrd. Euro sind für energieintensive Unternehmen in den Finanzjahren bis 2023 vorgesehen.

Um steigende Energiepreise bei Unternehmen zu kompensieren, sollen diese laut Parlamentskorrespondenz einen Zuschuss der Energie-Mehrkosten für Treibstoff, Strom und Gas erhalten, der nicht zurück zu zahlen sei. Das sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen vor, mit dem die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten werden soll. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

  • Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss beantragen.
  • Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt diese Drei-Prozent-Hürde nicht.

Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert wird, erläuterte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Bis zu 1,3 Mrd. Euro seien hierfür in den Finanzjahren bis 2023 vorgesehen.

Frist für Antragstellung

Die Energiemärkte seien in einer kritischen Situation, begründete Kocher die Erfordernis für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, zum Abfedern der hohen Preise sowie zur mittelfristigen Reduktion der Preise. Zwar müsse nicht die Auszahlung der Unterstützung aber sehr wohl die Antragstellung und –bearbeitung dieses Jahr erfolgen, meinte er in Richtung der Oppositionsfraktionen.

Diese zeitliche Frist sei durch die Vorgaben des Europäischen Krisenrahmens erforderlich. Es gebe aber erste Signale, dass dieser über 2022 hinaus verlängert werde. Ebenso erste positive Signale gebe es zur laufenden Notifizierung der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss seitens der Europäischen Kommission, berichtete Kocher.

Massive Kritik erfuhr der Energiekostenzuschuss für Unternehmen seitens der SPÖ. So forderte Cornelia Ecker (SPÖ) angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland die Einführung eines ebensolchen nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer nationalen Gaspreisbremse, um damit die Preise für Strom- und Gas für Haushalte, Wirtschaft und Industrie zu senken. Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

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