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Neue Ratgeber für wissenschaftliche Arbeiten

Textwerkstatt ©Manz

Schreibkunst für Beraterberufe. Wie schreibt man eine (rechts-) wissenschaftliche Arbeit richtig? Und wie macht man sie dann auch verständlich? Oder gar Gesetze und Verträge? Neue Bücher sollen helfen, ein ewiges Problem zu lösen – oder zumindest zu mildern.

Der Ratgeber „Wissenschaftliche Arbeitstechnik für Juristen“ von Ferdinand Kerschner erschien im November bei Facultas in der inzwischen 7. Auflage: Gedacht ist das Werk als Arbeitsbuch für juristische Seminar-, Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Artikel gedacht und soll Jurist*innen die Wege zum Erfolg bei Dissertationen, Diplom-, Master- und Bachelor-, aber auch Seminararbeiten aufzeigen. Checklisten, Stichwortverzeichnis u.a. leiten durch den Arbeitsprozess. Dazu gibt es Tipps zum Umgang mit der IT, z.B. Rechtsdatenbanken, Literatur- und Judikaturverwaltungsprogrammen, usw.

Der Autor Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner i.R. war Vorstand des Instituts für Zivilrecht und des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz, ist Schriftleiter und Redakteur der Zeitschrift „Recht der Umwelt“, Herausgeber der Schriftenreihe „Recht der Umwelt“, Mitherausgeber des Großkommentars zum ABGB und Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, zuletzt „Juristische Methodenlehre – Zur gesetzeskonformen Rechtsanwendung – Eine Streitschrift“ (2022).

Neues bei der IT, Vertrautes beim Thema Plagiate

Die IT-Tipps in der aktualisierten 7. Ausgabe entstanden unter Mithilfe von Rainer Weiß (JKU Linz). Ein Update erhielt auch die Behandlung der einschlägigen Studienvorschriften, die seit der 6. Auflage häufig novelliert wurden. Nichts geändert hat sich dagegen, wie Autor Kerschner betont, an einem Kernsatz: Die Erfordernisse, unbedingt ein Plagiat zu vermeiden, seien immer gleich – und daher gelte es offen zu legen, wenn man fremde Gedanken übernimmt. „Die Zitierkunst ist kein Selbstzweck, sondern Ergebnis jahrhundertelanger Erfahrung. Die Regeln korrekten Zitierens haben sich im Informations- und Telekommunikationszeitalter nicht verändert“, schreibt Kerschner im Vorwort zur 7. Auflage.

Brilliant – aber auch verständlich schreiben

Doch halt – eine brilliante These und ein hieb- und stichfester Schriftsatz mögen gut sein, doch was helfen sie, wenn die angepeilte Zielgruppe sie nicht versteht? Wer juristisch arbeitet, muss schreiben: Idealerweise so, dass der Leser es versteht. Viele Gesetzestexte, Schriftsätze und Gerichtsentscheide sind jedoch unnötig unverständlich, heißt es in einem neuen Ratgeber: Leider verstehe der Nichtjurist, aber auch der juristisch gebildete Leser viele Gesetzestexte, Schriftsätze und Gerichtsentscheide nicht – denn sie sind unstrukturiert, aufgebläht und verschachtelt, heißt es beim Fachverlag Manz.

Bei diesem Missstand setzt Autor und Rechtsprofi Daniel Damjanovic an: In „Juristische Textwerkstatt“ will er vermitteln, wie man aus der „Juristen-Deutsch-Falle“ herauskommt (oder gar nicht erst hineintappt). Gute Texte beginnen vor dem Schreiben. Auch sollte man Texte strukturieren – sowohl optisch als auch inhaltlich. Schließlich vereinfacht man Sprache, indem man sie entschlackt und entrümpelt.

So sind in guten juristischen Texten Floskeln verboten. Auch den Nominalstil („Die Veröffentlichung des Buches ist erfolgt“) sollte man vermeiden – die leichter lesbare Formulierung lautet nun einmal: „Das Buch wurde veröffentlicht“. Vorsicht vor Bandwurmsätzen: 20 Worte sind genug, so Damjanovic. Adjektive sollten sehr sparsam eingesetzt werden, also nur im Ausnahmefall. Und ganz tabu sind doppelte Verneinungen.

Was hier an Ratschlägen knapp zusammengefasst ist, wird von Autor Damjanovic in seiner „Juristischen Textwerkstatt“ übrigens gründlich und systematisch auf rund 200 Seiten Schritt für Schritt erarbeitet: Beginnend mit den sprachwissenschaftlichen Grundregeln (Linguist*innen wird beim Namen Noam Chomsky warm ums Herz) entsteht so ein Gebäude aus Regeln, die schlüssig und durchaus sprachgewandt geschildert werden.

Wermutstropfen aus Sicht von Nicht-Rechtsprofis: Der Autor führt, wie bei Rechtstexten häufig, die verwendete Literatur am Anfang statt am Ende des jeweiligen Kapitels an. Das vermittelt sicherlich den Eindruck großer Bildung – wohl auch gegenüber Richtern, Verfahrensgegnern & Co (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Doch für die Verständlichkeit ist es eher abträglich, wenn der Leser erst auf der zweiten oder gar dritten Seite eines Kapitels erfährt, warum es darin überhaupt geht.

Übung macht den Meister

Mit „Die Schreibfitness-Mappe“ will Verlag Linde die Schreibkunst fördern: 60 Checklisten, Beispiele und Übungen „für alle, die beruflich schreiben“ sollen Tempo und Leichtigkeit beim Schreiben verbessern. Die Autorin, Psychologin und Schreibcoach Ulrike Scheuermann, setzt dabei auf eine ganzheitliche Methode des Schreibcoachings und -trainings, die es gestressten Berufstätigen erlauben soll, ihre schriftliche Kommunikation und ihre Schreibfitness für alle Arten von Sachtexten in kurzer Zeit zu verbessern, wie es heißt.

Checklisten und 15 typische Problemfälle und -lösungen sollen Schreibblockaden auflösen, 35 Übungen für das nötige Training sorgen. Dabei denkt die Autorin nicht nur an die sozusagen große Form, sondern auch das Schreiben von E-Mails, die tägliche Korrespondenz u.a.

 

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