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Business, Finanz, Recht

Zinsmoratorium: Zwei Banken zahlten zurück, 400 sind ausständig

©ejn

Corona-Krise. In der Pandemie mussten die Banken ihre Kredite stunden. Dafür verlangten sie Zinsen – hätten das aber nicht tun dürfen, so OGH und VfGH. Nun sollen die Banken das Geld zurückzahlen, fordert der VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BAWAG P.S.K. (BAWAG) geklagt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen dürfen. Die gesetzliche Regelung hatte dazu nicht ausdrücklich Stellung genommen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zu Gunsten der Verbraucher*innen. In der Folge brachten über 400 österreichische Banken einen Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, um die Regelung nachträglich zu Fall zu bringen. Hier stellte der VfGH vor Kurzem klar, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Der VKI fordert die Banken daher nun öffentlich (per Aussendung) auf, von sich aus tätig zu werden, die Zinsen zu refundieren und die Konten der betroffenen Verbraucher*innen bei laufenden Krediten richtigzustellen, wie es heißt.

Die Ereignisse

Zum Schutz der durch die Pandemie in finanzielle Not geratenen Verbraucher*innen hatte der Gesetzgeber mit 01.04.2020 eine gesetzliche Regelung eingeführt, die eine zehnmonatige Stundung der Ansprüche des Kreditgebers auf die Zinsen vorsah (2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz zum Kreditmoratorium). Zugute kam die Regelung Verbraucher*innen, die aufgrund der durch die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle hatten, sodass ihnen die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar war.

Nun, bekanntlich musste es in der Krise vor allem schnell gehen – und bald stellte sich heraus, dass ein Detail vom Gesetzgeber nicht genau genug geregelt war: Der Regelung war nicht klar zu entnehmen, ob die vertraglichen Sollzinsen im Stundungszeitraum verrechnet werden dürfen, so der VKI. Ein juristisches Detail, das aber erhebliche Auswirkungen auf den Kreditkontostand der Kreditnehmer*innen hat.

Zur Klärung brachte der VKI daher im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage ein. Der OGH gab der Klage des VKI Anfang 2022 statt: Sofern zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer keine anderslautende, einvernehmliche Regelung zustande kam, fallen für den zehnmonatigen Stundungszeitraum keine Zinsen an.

Zwei Institute zahlten bereits

Seit der Veröffentlichung der OGH-Entscheidung haben sich zwei Banken zur Rückzahlung an die Verbraucher*innen verpflichtet: Laut VKI sind das die Santander Consumer Bank und die bank 99. Demgegenüber schlossen sich über 400 Banken dem Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH an, um die Regelung im 2. Covid-19-JuBG entgegen der Einschätzung des OGH zu Fall zu bringen. Dieser Antrag wurde vom VfGH in seiner am 30.12.2022 veröffentlichten Entscheidung abgewiesen.

Der VfGH hält fest, dass die angefochtene Regelung im öffentlichen Interesse liegt und die Europäische Zentralbank (EZB) zu Gunsten der Banken zahlreiche geldpolitische und bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen gesetzt hat, um die Folgen der Pandemie für Banken abzumildern. Vor diesem Hintergrund war es sachlich gerechtfertigt, die Kosten des Kreditmoratoriums den Kreditinstituten aufzuerlegen, heißt es.

„Wir fordern daher alle Banken auf, bei laufenden Krediten die zu Unrecht verrechneten Zinsen von sich aus auf den Kreditkonten rückwirkend gutzuschreiben“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI: “Sollten Betroffene keine Refundierung erhalten, können sie sich an den VKI wenden.“ Nach Angaben der Bankenvertreter im Verfahren vor dem VfGH sei damit zu rechnen, dass rund 100 Millionen Euro an Zinsen zu refundieren sind.

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