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Über Nacht zum „Certified Whistleblower Officer“

Roland Beranek ©BMD / Gabor Boto

Compliance-Kurse. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen das neue Hinweisgeber-Schutzgesetz einhalten: Die BMD Akademie will mit einem neuen Kurs in 1,5 Tagen zum „Certified Whistleblower Officer“ ausbilden.

Das neue Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) ist eine Tatsache, mahnt Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie: Die Auswirkungen sind, dass in Österreich Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die nun in nationales Recht umgesetzte „Whistleblowerrichtlinie“ befolgen müssen.

Die Ausbildung

Der neue BMD-Kurs soll in 1,5 Tagen nahebringen, wie die neuen Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern funktionieren, was umgesetzt werden muss und vor allem was bei einem „Missbrauch“ oder „Hinweis“ unbedingt notwendig ist, so Beranek. Die Veranstaltungen finden in Wien, Linz, Graz und Salzburg statt, zu den Inhalten gehören demnach:

  • Gesetzliche Anforderungen rund um Whistleblowing
  • Motive von Hinweisgebenden
  • Bestandteile eines Hinweismanagementsystems
  • Konzernmeldesystem
  • Implementierung eines internen Meldekanals
  • Hinweisgeberschutz innerhalb von Organisationen
  • Interviewtechniken
  • Praxisbeispiele

Die BMD Akademie als Veranstalter arbeitet dabei mit Martina Leitgeb und Gabriele Bolek-Fügl von Compliance2B zusammen, deren Hinweisgebersystem-Software der Ausbildung auch zugrunde liegt.

Prüfung per Anwalt

Die freiwillige Prüfung zum „Certified Whistleblower Officer“ zum Abschluss des Kurses ist dann ein Multiple-Choice-Test, die Belohnung für ein – erfolgreiches – Antreten ist ein Zertifikat und das „Certified Whistleblower Officer“-Siegel. Das wiederum ist als Element für Homepage, Visitenkarte, E-Mail-Signatur, usw. gedacht, sagt Beranek: „Die schriftlichen Prüfungsergebnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von einem Rechtsanwalt ausgewertet, um einen entsprechenden Stellenwert zu garantieren.“

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