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1,20 Euro pro Kopf und Jahr zur Finanzierung des VKI

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Verbraucherschützer. Minister Johannes Rauch hat seinen Bericht über die künftige Finanzierung von Organisationen wie dem VKI vorgelegt. Er präferiert eine Fondslösung.

Einmal mehr war jetzt die langfristige Finanzierung der im Verbraucherschutz tätigen Organisationen, insbesondere des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Thema im Konsumentenschutzausschuss. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch hatte dazu ein Förderkonzept vorgelegt, dass drei mögliche Finanzierungsoptionen beinhaltet, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Rund 10 Mio. Euro pro Jahr werden benötigt

Laut Rauch ist die Finanzierung des VKI bis 2025 gesichert, mittel- bis langfristig strebt er die Errichtung eines budgetunabhängigen Konsumentenschutzfonds an. Die Mittelaufbringung könnte über einen fixen Anteil am Aufkommen einer dafür naheliegenden Steuer oder Gebühr (Werbeabgabe, Digitalsteuer, Versicherungssteuer, Wettgebühren, o.Ä.) erfolgen. Als weitere Möglichkeit nennt der Bericht eine gesetzliche Finanzierung durch einen einwohnerbezogenen Beitrag in der Höhe von 1,20 €. In Summe dürfte es auf einen solchen Betrag hinauslaufen (wie auch immer er verteilt wird), denn im Bericht wird von einem jährlichen Mittelbedarf von 10 Mio. € ausgegangen. Derzeit wird der VKI im Wesentlichen aus dem Bundesbudget finanziert.

Während die Grünen von einem „unbequemen Bericht“, der die „richtigen Zukunftsfragen“ stelle, sprachen, ist für die FPÖ die Finanzierung des Konsumentenschutzes weiterhin nicht nachhaltig gelöst. Die SPÖ bezeichnete den Bericht als „Nebelgranate“, für die NEOS kann es bei einem Fondsmodell zur Einschränkung des parlamentarischen Interpellationsrechts kommen. Für die ÖVP wird in dem Förderkonzept ein zu starker Fokus auf den VKI gelegt.

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