Wien. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, geht in der jetzt fertigen Stellungnahme der Wirtschaftstreuhänder-Kammer (KWT) zum Steuerpaket (Abgabenänderungsgesetz 2014) hart mit den geplanten Maßnahmen ins Gericht: Steuererhöhungen und Maßnahmen wie die Einschränkung beim Gewinnfreibetrag seien als Belastungspaket abzulehnen, die geplante Rücknahme der GmbH light aus Gründen der Rechtssicherheit.
Positiv seien dagegen Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung und die Abschaffung der Gesellschaftssteuer zu bewerten.
Weil die geplanten steuerlichen Maßnahmen bereits mit März wirksam werden sollen, wurde die Begutachtungsfrist auf nur zwei Wochen eingeschränkt. Trotzdem habe der Fachsenat für Steuerrecht auf 36 Seiten detaillierte Stellungnahmen zu jeder einzelnen der vielen Maßnahmen abgegeben, mit denen die Regierung für Mehreinnahmen sorgen will, heißt es in einer Aussendung der KWT.
Es sei zwar aus budgetären Gründen verständlich, aber trotzdem falsch und bedauerlich, dass die Regierung zuerst ein Belastungspaket schnüre, anstatt mit den längst überfälligen Strukturreformen und Einsparungen zu beginnen. Dies gelte auch für jene Steuern beispielsweise im Kfz-Bereich, die aus lenkungspolitischen Überlegungen möglicherweise zu argumentieren seien.
Auf jeden Fall abzulehnen seien Belastungen für die Wirtschaft, die die Position im internationalen Wettbewerb verschlechtern und dem Standort schaden. Für die Freien Berufe besonders schmerzhaft sei die geplante Einschränkung beim Gewinnfreibetrag, die Hübner als einseitig kritisiert.
Das Gute im Schlechten
Allerdings sieht Hübner auch positive Aspekte und nennt hier vor allem den Wegfall der Gesellschaftssteuer sowie alle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, beispielsweise die höhere Betragsgrenze für Kleinbetragsrechnungen oder die Aufhebung der 75-Prozent-Grenze bei der Verlustverrechnung bei natürlichen Personen.
Auch die Absicht, das Gebührengesetz zu vereinfachen, bewertet Hübner positiv. Vor allem aber seien wesentliche Vorschläge der Wirtschaftstreuhänder zur Vereinfachung in das Regierungsprogramm aufgenommen worden. Dies betreffe die Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht und die Reduzierung der Beitragsgruppen. Wenn diese Maßnahmen in den nächsten Jahren umgesetzt werden, bedeute das eine ganz erhebliche Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie.
Link: KWT