Wien. Im Kunst und Kulturbereich existiert eine Viellzahl von Vereinen, deren Zweck in der Unterstützung von Kunst- und Kultureinrichtungen bzw Projekten besteht, was schon der Name signalisieren soll: „Verein der Freunde der …“ oder ähnlich.
Doch anders als gemeinhin angenommen sei die steuerliche Gemeinnützigkeit derartiger Vereine nicht immer gesichert, warnt das Beratungsunternehmen Deloitte.
Eine Körperschaft, der die Begünstigungen zukommen sollen, müsse sowohl nach ihrer Rechtsgrundlage als auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit gemeinnützige Zwecke ausschließlich und unmittelbar fördern.
Die nötigen Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, fehlt auch nur eine Voraussetzung, so kommen die abgabenrechtlichen Begünstigungen nicht in Betracht, warnt Deloitte. Und oft sei es beispielsweise schwierig nachzuweisen, dass die Tätigkeit der „Freunde“ tatsächlich unmittelbar der Kunst zugute komme.
Link: Deloitte