Wien. Der Leitfaden „Kartellrecht einfach erklärt“ der BWB ist nun in der finalen Version erschienen. Er beschäftigt sich mit vertikalen Vereinbarungen, insbesondere vertikalen Preisbindungen. Es geht also um Vereinbarungen zwischen Herstellern und Handel, etc. Klargestellt werden soll, welche Fälle die BWB in aller Regel als kartellrechtlich bedenklich ansieht.
Im Zuge ihrer Ermittlungstätigkeit ist die BWB auf teilweise branchenweite, den Wettbewerb beschränkende verbotene Vereinbarungen zwischen Produzenten und dem Handel vor allem im Bereich der Endkundenpreise (vertikale Preisbindungen) aufmerksam geworden, so die Mitteilung der BWB.
Zu den besonders gravierenden Wettbewerbsbeschränkungen zählen laut BWB etwa „Kernbeschränkungen“, die die freie Preisgestaltung durch unabhängige Unternehmer behindern (z.B. durch Festlegung eines Mindestpreises für den Weiterverkauf). Damit können die Mitbewerber auch eine „horizontale“ Abstimmung erzielen, indem sie über ihre Lieferanten den Markt beeinflussen, so die Behörde.
Für kleine und mittlere Unternehmen gedacht
Der Leitfaden soll insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen das Erkennen von kartellrechtswidrigen Verhalten erleichtern, heißt es: Der Standpunkt dient der Information und Prävention und ist nicht verbindlich. Berücksichtigt wurden Stellungnahmen, ua von Interessenvertretungen, Konsumentenschutzorganisationen, Unternehmen und sonstigen interessierten Parteien, so die BWB.
Link: Leitfaden (BWB)