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Bildung & Uni, Business, Recht, Veranstaltung

Welche Änderungen beim Bundesvergabegesetz auf Österreich zukommen

Öhler, Jöchlinger, Horvath, Balaz ©ANKÖ
Öhler, Jöchlinger, Horvath, Balaz ©ANKÖ

Wien. Schon heuer soll es eine kleine Novelle des Bundesvergabegesetzes geben, 2016 folgt dann die große Gesetzesänderung. Was in beiden Fällen auf uns zukommen wird, darüber informierten Experten des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) sowie Matthias Öhler von Schramm Öhler Rechtsanwälte (SÖR) beim ANKÖ Treff Vergabe im Tagungszentrum Schönbrunn.

Wie Alfred Jöchlinger, Geschäftsführer des ANKÖ, betonte, betreffen die Änderungen schließlich Auftraggeber- und Auftragnehmerseite gleichermaßen. Denn geplant ist, dass das Bestbieterprinzip – voraussichtlich künftig Bestangebotsprinzip genannt – für Bauleistungen, Lieferleistungen und auch Dienstleistungen gelten soll.

Vergaberechtsexperte Matthias Öhler wies darauf hin, dass auch die neuen EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien sowie einer Lebenszykluskostenrechnung vorsehen. Geplant ist weiters – nicht zuletzt aufgrund der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergaben“ -, dass Subvergaben eingeschränkt werden. Laut Öhler soll der Auftraggeber künftig „kritische Leistungen“ von der Subvergabe ausnehmen können und Sub-Subvergaben werden voraussichtlich gänzlich verboten. Zudem sollen Subunternehmer verpflichtend im Angebot genannt werden müssen, so Öhler.

Neues bei Rahmenvereinbarungen

Eine weitere Änderung soll die Rahmenvereinbarung betreffen. Hier sehen die EU-Richtlinie eine Einschränkung der Flexibilität, die diese Vereinbarung öffentlichen Auftraggebern einräumt, vor. „Wir raten Auftraggebern daher, am besten noch vor der Novelle Rahmenvereinbarungen auszuschreiben“, sagte Öhler.

Diana Horvath, Teamleiterin der Eignungsnachweis-Datenbank im ANKÖ, Liste geeigneter Unternehmer genannt, demonstrierte dann anhand eines Live-Einstiegs in die Datenbank, welche Kritierien hier bereits berücksichtigt werden. Zum Beispiel habe der ANKÖ unter Vorwegnahme der zu erwartenden Änderungen bereits im Vorjahr die Möglichkeit eingeführt, Zertifikate hochzuladen. Darüber hinaus ist in der Liste geeigneter Unternehmer ersichtlich, wieviel Eigenpersonal ein Unternehmen hat, wieviele Lehrlinge es beschäftigt sowie ob es Rückstände bei den Sozialversicherungen hat oder schon einmal in Konflikt mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gekommen ist.

Jakub Balaz, im ANKÖ für das e-Angebot verantwortlich, führte dann noch Vor- und Nachteile der e-Vergabe aus, wobei ihm zufolge die Vorteile überwiegen. „Die e-Vergabe bringt mehr Transparenz sowie Zeit- und Kostenersparnis“, so Balaz.

Link: ANKÖ

 

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