Der Gesetzgeber hat Mitte des Jahres 2013 das Stammkapital für die GmbH zunächst von 35.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt und kurz darauf, und zwar ab März 2014, wieder auf 35.000 erhöht. Nunmehr besteht für die ersten zehn Jahre die Möglichkeit von gründungsprivilegierten Stammeinlagen, die in Summe mindestens 10.000 Euro betragen und auf die insgesamt mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden müssen. Laut VfGH ist der Zickzackkurs des Gesetzgebers bei den Regeln für die GmbH nicht verfassungswidrig. [mehr]
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