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Business, Recht, Veranstaltung

Vergabe: Neue Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen

Elsner, Bittner, Keisler, Hamerl ©CMS

Wien. Das neue Bundesvergabegesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen mit zum Teil weitreichenden Folgen für Auftraggeber und Bieter, hieß es jetzt bei einem CMS-Workshop.

Eine besondere Herausforderung gerade für kleinere Unternehmer stellt die verpflichtende Einführung der E-Vergabe dar – also die Abwicklung der Vergabe auf elektronischem Weg, so die Spezialisten beim CMS Business Breakfast Anfang Oktober. Rasche Orientierung und entsprechende Umsetzung seien jedenfalls gefragt, denn die neuen Regeln sind bereits in Kraft, warnt Bernt Elsner, CMS Partner und Leiter der internationalen CMS Fachbereichsgruppe Vergaberecht.

Es bleibt keine Zeit mehr

„Da Österreich schon erheblich in Umsetzungsverzug war, gibt es keine Eingewöhnungszeit zwischen Gesetzesveröffentlichung und Inkrafttreten“, erklärt Elsner: „Seit Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes mit 21. August 2018 ist dieses fast ausnahmslos auf alle neu eingeleiteten Vergabeverfahren anwendbar.“

Während für Auftraggeber die Anpassung der Ausschreibungen an das neue Gesetz im Mittelpunkt steht, müssen interessierte Unternehmer prüfen, ob die neuen Bestimmungen für eine erfolgreiche Teilnahme vorteilhaft sind.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Das neue Bundesvergabegesetz erleichtere die Anwendung des Verhandlungsverfahrens und des wettbewerblichen Dialogs, die verpflichtende Anwendung des Bestangebotsprinzips wird klarer gefasst.
  • Verschärft werden die möglichen Gründe eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren wie auch die Möglichkeit, durch selbstreinigende Maßnahmen eine verloren gegangene Zuverlässigkeit wiederzuerlangen.
  • Umgesetzt wurde die einheitliche europäische Eigenerklärung. Ab 18. Oktober 2018 gilt auch für nicht zentrale Beschaffungsstellen die zwingende E-Vergabe. Dabei werden Angebote nicht mehr schriftlich eingereicht, sondern über Vergabeplattformen hochgeladen.

Hoffentlich am Ende Vorteile für alle

Für die Bieter bedeute dies nach einer Eingewöhnung sicher einen rascheren und einfacheren Zugang insbesondere zu Vergabeverfahren in anderen Ländern. Dies könne schon dazu beitragen, dass sich mehr und auch kleinere Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und dadurch mehr Wettbewerb entsteht.

CMS bietet Auftraggebern jedenfalls seine eigene Vergabeplattform, die von einem der großen Anbieter betrieben wird (CMS Vergabeportal). Über das CMS Vergabeportal wurden in den letzten drei Monaten bereits zahlreiche Verfahren abgewickelt, hieß es bei der Veranstaltung.

Beim Business Breakfast waren die CMS Partner Bernt Elsner, Robert Keisler und Thomas Hamerl sowie Rechtsanwaltsanwärterin Ruth Bittner vor Ort. Punkte könne man insbesondere durch einen interdisziplinären Ansatz und die Erfahrung mit Großprojekten auch außerhalb von Österreich.

„Wir begleiten Unternehmen vom Beginn des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsabschluss und während dessen Umsetzung. Klienten schätzen es sehr, dass sie mit allen sich stellenden Fragen zu uns kommen können, seien es öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche oder verfahrensrechtliche. Und wird dies erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch streitig, sei es im Nachprüfungsverfahren beim Kampf um den Auftrag, bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen vor Zivilgerichten oder vor nationalen oder internationalen Schiedsgerichten“, so Elsner.

Link: CMS

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