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Finanz, Recht

Was Wertpapierfirmen in Österreich 2018 verrechnen

Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat die Bandbreite der Entgelte und Gebühren bei Östereichs Finanzunternehmen unter die Lupe genommen.

Die FMA erhebt regelmäßig die marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken. Entgelte innerhalb folgender Bandbreiten wurden nun als marktüblich festgestellt:

  • Wertpapierunternehmen verrechnen üblicherweise als Beratungshonorar € 150 bis € 300 pro Stunde oder 0,5% bis 1,5 % des veranlagten Vermögens pro Jahr. Erfolgsabhängige Vergütungen liegen bei 10% bis 20% des Erfolgs in einem bestimmten Zeitraum.
  • Emittenten von Finanzprodukten mit hohem Risiko verrechnen üblicherweise einen Ausgabeaufschlag zwischen 2,5% und 5,5% des gekauften Volumens; bei Finanzprodukten mit mittlerem Risiko einen Ausgabeaufschlag zwischen 2% und 5%; bei Produkten mit niedrigem Risiko liegt er zwischen 1% und 5%.
  • Depotbanken verrechnen Depotgebühren von 0,1% bis 0,5% des veranlagten Vermögens pro Jahr; Spesen und Transaktionsgebühren liegen zwischen 0,15% und 0,75% der Transaktionshöhe.

Amtlich, aber nicht verpflichtend

Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten der Entgelte sollen Kunden bei der
Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als Orientierungshilfe dienen, so die Behörde: Die Anbieter müssen ihre Kunden auch auf diese Veröffentlichung der FMA hinweisen. Es handele sich aber bei diesen festgestellten  marktüblichen Entgelten um keine regulatorische Vorgabe, die Anbieter können auch davon abweichende Entgelte verrechnen.

Erhoben wurden die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Link: FMA (Marktübliche Entgelte)

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