Entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei einer Finanzordnungswidrigkeit (deren Vorliegen die Steuerpflichtige bemerken hätte müssen) selbst dann, wenn wegen Reverse-Charge kein Steuerausfall verursacht wurde? Diese spannende Frage wurde vom BFG beantwortet – die wichtigsten Punkte können Sie im Artikel von Dr. Wolfgang Berger nachlesen. Die Fremdüblichkeit der Gewinnverteilung einer KG stand im Zentrum eines weiteren BFG-Erkenntnisses, vorgestellt von Dr. Clemens Endfellner.
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