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Business, Finanz, Recht

ARAG zahlt jetzt Entschädigung für Flugverspätungen

Flugverspätungen ©ARAG SE

Fluggastportale. Rechtsschutzversicherer ARAG SE will genervten Passagieren künftig Entschädigung bei Flugverspätungen bieten – und zwar auch bei Abschluss im Nachhinein.

Die ARAG SE Direktion für Österreich widme sich zukünftig verstärkt der Durchsetzung von Ansprüchen aus Flugverspätungen mit einem eigenen Produkt – dem „Flugverspätungs-Sofortschutz“, wie das Unternehmen ankündigt. Bezeichnender Untertitel: „Rückwärtsdeckung für Flugverspätungen“.

Konkret hat die ARAG einen digitalen Flugverspätungsrechner entwickelt, der bei Flugverspätungen den Entschädigungsanspruch nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung berechnet – dies unter Zugrundelegung von digital bereitgestellten Flugdaten.

Der Fluggast habe im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft. Die Durchsetzung dieses Anspruches sei zukünftig bei der ARAG im neuen Flugverspätungs-Sofortschutz versichert.

Mit Abschluss eines Privat-Rechtsschutzversicherungsvertrages online ist der eingetretene Flugverspätungsschaden im Versicherungspaket inkludiert. Per Mausklick lasse sich der Anspruch auf der ARAG Homepage berechnen.

Ist der User noch kein ARAG-Kunde, kann er oder sie den Versicherungsvertrag online abschließen und die ARAG Inhouse Juristen mit einem weiteren Klick mit der rechtlichen Durchsetzung beauftragen. Der Kunde erhalte die volle Entschädigungssumme ohne Provisionsabzug. Voraussetzung ist natürlich, dass gleichzeitig eine Rechtsschutz-Polizze abgeschlossen wird.

Eine Frage der Strategie

Spannend ist die Strategie hinter dem „Flugverspätungs-Sofortschutz“: Das Produkt ist „after the event“ konzipiert, ähnlich wie bei den meisten neu auf den Markt gekommenen (Online-)Anbietern von Entschädigungsleistungen – seien es nun Fluggast-Portale oder Prozesskostenfinanzierer. Derartige Produkte werden üblicherweise ja erst dann abgeschlossen, wenn bereits etwas passiert ist.

Rechtsschutzversicherungen werden dagegen – wie bei Versicherungen üblich – vor dem Schadensfall abgeschlossen, hat etwa Johannes Loinger, CEO des größten Rechtsschutz-Spezialisten D.A.S., im Interview mit Extrajournal.Net vor kurzem betont: „Der große Unterschied ist in dieser Form die Ertragsbeteiligung. Bei uns muss lediglich die Rechtsschutzprämie bezahlt werden.“

Konkurrent ARAG SE scheint mit dem neuen Produkt nun eine Antwort auf die neuen Anbieter zu erproben – wobei gleichzeitig der Kernbaustein Rechtsschutz-Polizze erhalten bleibt.

Auf dem Foto (v.l.n.r.): Christian Hutter (Leiter der Abteilung Vertrags-Service und Innovationsmanagement), Birgit Eder (CEO ARAG SE in Österreich), Sarah Hutter (Stabstelle Versicherungstechnik, Kommunikation und Marketing) und Norbert Bakos (Businessanalyst).

Versicherer ARAG SE in Österreich

Rechtsschutzspezialist ARAG ist seit 1976 am österreichischen Markt tätig und gehört zum internationalen ARAG Konzern mit Sitz in Düsseldorf. Die ARAG SE Direktion für Österreich weist laut den Angaben eine Bestandsprämie von 65,2 Mio. EUR aus und beschäftigt 110 Mitarbeiter (Stand 2018/12). Schwerpunkt sind Rechtsschutz-Produkte für Privatkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Gemeinden und Landwirte sowie Medizin- und Gesundheitsberufe.

 

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