Service-Pflichten. Die Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ regen an, in der Corona-Krise von Strafen wegen Überziehung von §57a-Fristen („Pickerl“) einige Monate lang abzusehen.
Derzeit erreichen den ÖAMTC viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist, heißt es bei dem Mobilitätsclub: „Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des ‚Lochungsmonates‘ überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können“, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Aufforderung an die Regierung
Damit diese Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen, noch sich Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, haben sich die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt.
Ziel des Vorstoßes sei eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten. Man hoffe auf eine wohlwollende Erledigung und werde über das weitere Geschehen informieren.