Fachverlage. Rechtliche Graubereiche aus dem Blickwinkel von Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht will Manz mit der neuen Zeitschrift und Jahrestagung „Grauzonen“ beleuchten.
Was ist gerade noch erlaubt und was ist rechtlich schon problematisch? „Gerade in der professionellen Handhabung solcher juristischer Grauzonen entscheidet sich oft der Erfolg eines Unternehmens“, so Heinz Korntner, Verlagsleiter von Manz.
In der neuen, viermal jährlich erscheinenden Zeitschrift „Grauzonen“ sollen solche in der Praxis häufig vorkommenden Graubereiche erstmals rechtlich ausgeleuchtet werden. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten zu kennen und die Querbezüge herzustellen seien häufig entscheidende Erfolgskriterien. Der häufig gebrauchte Begriff der Compliance schwingt natürlich mit, die „Grauzonen“ sind aber etwas anders angelegt.
Die Themen im Blick
Betrachtet werden soll das Thema Grauzonen laut Manz aus vier verschiedenen Blickwinkeln:
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
Adressaten sind vor allem Unternehmensjuristen und Geschäftsführer sowie Rechtsanwälte und Notare. Eine einmal jährlich stattfindende Tagung soll die Themen vertiefen: Sie findet morgen, am 15. September 2020 statt.
Das Programm der nächsten Monate
Schwerpunktthema des ersten Heftes und der Tagung ist „Die Servicegesellschaft – Die gelebte Praxis und die Grenzen ihrer Zulässigkeit“. Heft 2 behandelt Graubereiche im Zusammenhang mit Covid-19 und Heft 3 die Matrixorganisation.
Zu den Autoren gehören:
- Roman Alexander Rauter (Chefred.; Milchrahm Stadlmann Rechtsanwälte OG): Gesellschaftsrecht
- Bernhard Hainz (CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH): Arbeitsrecht
- Erik Pinetz (Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH): Steuerrecht
- Günther Rebisant (selbst. Rechtsanwalt): Strafrecht
Die Statements
- „Die Ausgaben versammeln Beiträge von hoher Qualität zu schwierigen Fragestellungen, wobei wir versuchen, die Themen immer ein Stück weiter zu denken, als das in der bisherigen Literatur der Fall ist“, so Anwalt Günther Rebisant.
- „‚Grauzonen‘ soll wieder eine Zeitschrift sein, die Juristinnen und Juristen gerne und interessiert zu ‚Kipferl und Kaffee‘ lesen. Für die Recherche in der RDB.at Rechtsdatenbank ist sie ohnedies Gewinn“, wird Verlagsleiter Heinz Korntner zitiert.