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Drohnen 2021: Neue Regeln beachten, warnt ÖAMTC

Drohne in der Luft ©ÖAMTC / Wurnig

Was erlaubt ist. Die warme Jahreszeit lässt wieder mehr Drohnen starten: Hobby-Piloten müssen die seit Jahresbeginn 2021 geltenden neuen Regeln beachten, warnt der ÖAMTC.

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte.

Die warme Jahreszeit wird wieder mehr Hobby-Piloten ihr Fluggerät starten lassen – und dabei sollten sie auf die neuen Vorschriften achten, warnt der ÖAMTC. Denn noch herrscht viel Unsicherheit. Bei Verstößen drohen allerdings teilweise empfindlich hohe Strafen.

Weiterhin viel Interesse an Drohnen

Aktuell haben 25.000 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit Informationen zu den neuen Regeln installiert, heißt es weiter. Das große Interesse spiegle sich auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum unterwegs ist.

„Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind“, so ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.

Die Auskunft falle meist ernüchternd aus: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen.

„Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden“ , so Hetzendorfer. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie.

Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung

Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren. Die wichtigsten Punkte:

  • Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden. Für Drohnen unter 250 g gilt das auch, wenn eine Kamera montiert ist. Ausgenommen von der Registrierung seien nur Mini-Drohnen, die eindeutig als Spielzeug gekennzeichnet sind. Die Online-Registrierung kostet ca. 30 Euro, ist drei Jahre und für die gesamte Europäische Union gültig.
  • Drohnenführerschein: Für den Betrieb von Drohnen über 250 g ist ein Drohnenführerschein verpflichtend vorgeschrieben. Der 40 Fragen Multiple Choice-Test für den Drohnenführerschein ist gratis und kann online absolviert werden. ÖAMTC-Drohnenexperte Hetzendorfer rät, den Drohnenführerschein auch für kleinere Drohnen zu absolvieren: „Die Ausbildung ist kostenlos und man lernt die Grundlagen für den sicheren Drohnenflug.“
  • Mindestalter: Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre, das Steuern der Drohne ist aber schon ab 16 Jahren erlaubt. Der Drohnenführerschein kann ebenfalls mit 16 absolviert werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Drohnenpiloten fliegen.
  • Flugbeschränkungsgebiete beachten: In bestimmten Gebieten, z. B. rund um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen Sperrgebieten, dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung stattfinden. Das gilt für alle registrierungspflichtigen Drohnen. Wo sich diese Flugverbotszonen befinden, sieht man in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App.
  • Haftpflichtversicherung: Weiterhin notwendig und bei der Online-Registrierung anzugeben ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auch wenn es möglich ist, unter einer Betreibernummer mehrere Drohnen zu fliegen, muss jedes Fluggerät eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.

Neue Drohnen-Kategorien regeln Abstand, Ausbildung und Verwendung

Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit dem neuen Drohnenregulativ in drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck unterscheiden:

  1. Open,
  2. Specific und
  3. Certified.

Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist laut ÖAMTC in der Regel das Abfluggewicht der Drohne: Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten.

„Es gibt auch Vorteile“

Für Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung einfacher geworden, heißt es. Auch für professionelle Anwender gibt es mit dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten: So dürfen diese z. B. Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen sogenannter ‚Standardszenarios‘ fliegen, nennt der ÖAMTC-Drohnenexperte die Vorteile, die die neue Regelung biete. Der Verkehrsklub bietet neben der App und Drohnen-Infos auch Flugtrainings.

 

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