Graz. Der Start ins neue Wintersemester bringt an der Uni Graz die 3-G-Nachweis- und Maskenpflicht. Das gilt für Studierende wie MitarbeiterInnen.
Die Universität Graz startet im Wintersemester 2021/22 mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen in den Präsenzbetrieb. Ab dem 15. September 2021 gelten im momentan gültigen Ampelstatuts «Gelb» neue Regelungen, so die Uni:
- Der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und den Universitätsbibliotheken wird nur mehr mit einem 3-G-Nachweis nach jeweils gültiger Rechtslage möglich sein (geimpft, getestet, genesen).
- Darüber hinaus herrscht in allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz außerhalb aktiver Redebeiträge eine FFP2-Maskenpflicht.
Unter diesen Voraussetzungen könne die Kapazitäten aller Lehrräume wieder zu 100 Prozent ausgenutzt werden, heißt es. Für Angehörige der Risikogruppen werde es Alternativszenarien für Lehrveranstaltungen und Prüfungen geben.
Auch für die Angestellten
„3-G“ gilt ab dem 15. September 2021 auch für alle Bediensteten der Universität. Könne ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, muss auch am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske getragen werden. Für Studierende und Externe ist der Zutritt zu den Universitätsgebäuden nur mehr mit einem gültigen 3-G-Nachweis erlaubt.
Universitäre Veranstaltungen können unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften ebenfalls wieder durchgeführt werden, wobei die Raumauslastung in Innenbereichen maximal 50 Prozent betragen darf. Um ein etwaig notwendiges Contact Tracing zu erleichtern, werden in sämtlichen Veranstaltungen, bei Parteienverkehr und in den Universitätsbibliotheken Personenlisten geführt.