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MedAustron baut aus mit Kanzlei Schönherr

Christian Schmelz, Christoph Jirak ©Schönherr

Healthcare. Schönherr hat das Krebsbehandlungs- und Forschungszentrum MedAustron (NÖ) im UVP-Verfahren zur Inbetriebnahme eines vierten Behandlungsraumes betreut.

Seit 2008 unterstützt Schönherr laut den Angaben die EBG MedAustron GmbH bei der Errichtung und Umsetzung des Zentrums für Ionentherapie und Forschung in Wiener Neustadt. Das Zentrum ist seit Dezember 2016 in Betrieb, beschäftigt 250 Mitarbeiter*innen und sei mittlerweile eine der fortschrittlichsten Einrichtungen seiner Art weltweit.

Das aktuelle UVP-Verfahren

Das laufende Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eröffnete Rechtsfragen zu zahlreichen anlagen- und umweltrechtlichen Themen, insbesondere zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), Strahlenschutzrecht und Krankenanstaltenrecht, so die beratende Kanzlei. Im Jänner 2022 wurde nun der UVP-Abnahmebescheid für den vierten Behandlungsraum erlangt. Damit wurde insbesondere die krankenanstalten- und strahlenschutzrechtliche Betriebsbewilligung zur Patient*innenbehandlung in diesem Behandlungsraum, der mit einer drehbaren Protonengantry ausgestattet ist, erteilt, heißt es weiter.

Der Zweck des Ausbaus

Der vierte Behandlungsraum ist laut den Angaben wichtig, weil die Strahlentherapie bisher lediglich in zwei Räumen erfolgt; Behandlungsraum Nr. 3 wird für den Forschungsbetrieb genutzt. Der vierte Raum ermögliche es nun, mehr Patient*innen zu therapieren, und erweitere das Spektrum an behandelbaren Tumorerkrankungen, weil die drehbare Protonengantry den Strahl um die Patient*innen manövrieren kann. Der letzte Ausbauschritt wurde am 18. Mai gefeiert. „Wir freuen uns sehr, dass nun auch die Betriebsbewilligung für den vierten Behandlungsraum erreicht ist“, so Rechtsanwalt Christoph Jirak, der das Projekt gemeinsam mit Schönherr-Partner Christian Schmelz betreut.

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