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Parteien fordern neue Tatbestände im Strafrecht

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Während die FPÖ eigene Straftatbestände für Identitätsdiebstahl, Deepfakes und gegen GPS-Tracker verlangt, wollen die Neos angesichts des Preisauftriebs über die Untreue bei Energie-Managern debattieren.

Neue Forderungen der Parteien werden aktuell im Justizausschuss des österreichischen Nationalrats behandelt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet: Die beharrliche Verfolgung von Personen mittels Ortungsgeräten, „Identitätsdiebstahl“ und „Deepfakes“ will die FPÖ als eigene Straftatbestände sehen. Bedarf für die Evaluierung des Untreuetatbestands im Strafrecht monieren die NEOS.

Ausforschung mit GPS-Trackern unterbinden

FPÖ-Mandatar Harald Stefan legt einen Gesetzesentwurf vor, um das Ausforschen von Bewegungsprofilen bzw. das Orten und Verfolgen von Personen durch GPS-Tracker unter Strafe zu stellen. Diese Form der beharrlichen Verfolgung sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, so die beantragte Ergänzung des §107a Abs. 2 im Strafgesetzbuch (StGB). Gegenwärtig erschwere die DSGVO die Ausforschung von Personen mit derartigen Ortungsgeräten.

Eigene Strafbestimmungen gefordert

Die FPÖ-Mandatare Philipp Schrangl und Hermann Brückl machen auf die vielfältigen Formen von Identitätsmissbrauch im Netz aufmerksam und beantragen bei der Justizministerin konkrete Vorschriften, um „Identitätsdiebstahl“ und „Deepfakes“ im Strafrecht zu verankern. Persönliche Daten könnten unter anderem über Phishing-E-Mails oder Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Von „Deepfakes“ spricht man bei der Fälschung oder Veränderung von medialen Inhalten mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Dies erfordere einen personellen und technischen Ausbau der Cyber-Spezialist*innen bei Polizei und Justiz.

NEOS wollen Untreuetatbestand prüfen

Die derzeitige krisenhafte Situation im Bereich der Energieversorgung nehmen die NEOS zum Anlass, um an die im Regierungsprogramm vorgesehene Prüfung des Untreuetatbestands im Strafgesetzbuchs zu erinnern. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand seien dem Druck ausgesetzt, die Endverbraucherpreise nicht oder nur moderat zu erhöhen, was Probleme für die Machthaber*innen derartiger Unternehmen eröffne. Eine Evaluierung, Prüfung und allfällige Novellierung des entsprechenden § 153 StGB sieht NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter daher geboten.

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