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Business, Recht, Steuer, Tools

BWB korrigiert die Umsatzsteuer-Rechnung bei Max Energy

©ejn

Energieanbieter. Die BWB forderte nach dem Hinweis eines Whistleblowers den Energieanbieter Max Energy auf, die Umsatzsteuer bei Strompreisen für Konsumenten neu zu rechnen.

Konkret wurde die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) durch eine Beschwerde über ihr Whistleblowingsystem auf das Problem aufmerksam gemacht, heißt es in einer Mitteilung der BWB.

Wo liegt der Fehler

Das Unternehmen Max Energy Austria ist ein Strom- und Gasanbieter mit Firmensitz in Wien. Im aktuellen Fall ging es um Stromrechnungen, für die der staatliche „Strompreisdeckel“ gilt. Konkret berechnete Max Energy auf seiner Website bei Lieferung der ersten 2.900 kWh an Strom, auf die der Stromkostenzuschuss der Bundesregierung Anwendung findet, die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Konsumentenpreises mit Einrechnung des Stromkostenzuschusses (10 Cent/kWH). Korrekt wäre aber eine Berechnung der Umsatzsteuer auf Grundlage des Marktpreises des Stroms gewesen, so die BWB.

Die BWB trat nach Prüfung des Sachverhaltes an das Unternehmen heran und bat dieses um Stellungnahme zum Vorwurf einer möglichen irreführenden Geschäftspraktik nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine unrichtige Angabe oder eine Täuschung eines Marktteilnehmers über den Preis oder die Art der Preisberechnung des Produkts kann nämlich eine irreführende Geschäftspraktik darstellen, so die BWB: Im konkreten Fall sei die Umsatzsteuer zu gering angesetzt worden, sodass das Unternehmen einen günstigeren Preis anbieten konnte. Verbraucher:innen haben vielleicht dadurch weniger für Strom bezahlt, jedoch müsse die Umsatzsteuer nachbezahlt werden, heißt es.

Max Energy rechnet neu

Max Energy Austria hat laut den Angaben mit der BWB kooperiert und umgehend Schritte zur Behebung der fehlerhaften Angaben auf der Website gesetzt. Darüber hinaus habe das Unternehmen Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufgenommen, um die fehlende Umsatzsteuer nachzuzahlen.

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