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Business, Recht, Steuer

Steuerbegünstigtes Spenden und Startup-Steuerregeln beschlossen

©ejn

Parlament. Die neue Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen passiert den Nationalrat. Und Startups bekommen Steuerbegünstigungen für ihre Beschäftigten.

Mehrheitlich hat der Nationalrat eine Ausweitung und Verfahrensvereinfachungen bei der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Finanzminister Magnus Brunner sieht das „umfassendste Gemeinnützigkeitspaket in der Geschichte Österreichs“ und hob die Auswirkungen auf den wichtigen gemeinnützigen Sektor hervor. Dadurch werde das Spendenvolumen nach Schätzungen um weitere 250 Mio. € jährlich wachsen und die Steuerzahler:innen würden sich über 100 Mio. € ersparen. Auf der anderen Seite könnten mit der Ausweitung potenzielle 45.000 weitere Organisationen in den Kreis begünstigter Organisationen aufgenommen werden.

Während ÖVP, FPÖ und Grüne auch die Verbesserungen begrüßten, befürworteten die NEOS zwar die Ausweitung der Spendenbegünstigung auf den Bildungsbereich, kritisierten aber die Freiwilligenpauschale. Die Sozialdemokrat:innen griffen in der Debatte die in den letzten Tagen öffentlich geäußerte Kritik mehrerer NGOs auf und warnten vor einer „Orbanisierung“ des Gesetzessystems: Künftig würden Verwaltungsbeamte darüber entscheiden, ob ziviler Protest (organisiert über spendenbegünstigte Einrichtungen) stattfinden dürfe oder nicht, so die Befürchtung.

Spendenabsetzbarkeit: Was künftig gilt

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wird die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht. Die entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden. Damit soll die finanzielle Basis von gemeinnützigen Trägern gestärkt werden, betonen die Koalitionsparteien.

Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen, sollen künftig außerdem Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen über eine „Freiwilligenpauschale“ geregelt werden, die eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorsieht.

Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrags mehrheitlich beschlossen. In der Abänderung sehen ÖVP und Grüne neben Klarstellungen auch eine – laut Erläuterungen – Verbesserung der Effizienz des Rechtsschutzes vor. So soll bei Rechtsmittelverfahren gegen eine drohende Aberkennung der Spendenbegünstigung diese jedenfalls bis zum Verfahrensergebnis aufrecht bleiben.

Steuer-Modell für Startup-Beschäftigte

Startups und junge KMU seien aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen in Geld zu leisten, heißt es in einer Regierungsvorlage. Soll dies durch die Abgabe von Kapitalanteilen ausgeglichen werden, würde die sofortige Besteuerung zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf beim Empfänger führen, es komme damit also zur „dry income-Problematik“. Das Start-Up-Förderungsgesetz soll dagegen helfen und wurde nun im Rahmen einer getrennten Abstimmung in der Fassung eines Abänderungsantrags in dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen.

Der im Laufe der Sitzung von den Regierungsfraktionen eingebrachte Abänderungsantrag beinhaltet eine ab Jänner 2024 geltende Verlängerung der Möglichkeit, den Beschäftigten zusätzlichen Arbeitslohn aufgrund der Teuerung steuerfrei zu gewähren. So können „Mitarbeiterprämien“ bis zu 3.000 € pro Jahr befreit von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt werden, sofern diese auf Basis einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung gewährt werden und es sich dabei um „zusätzliche Zahlungen“ handelt. Außerdem soll das Preisregime für erstattungsfähige Arzneimittel fortgeschrieben werden, erläuterte Karlheinz Kopf (ÖVP).

Gerald Loacker (NEOS) sah noch einiges an Verbesserungsbedarf und bezeichnete den Entwurf als zu wenig ambitioniert. Vor allem die Regelung zur Besteuerung sei sehr kompliziert gefasst. Auch die Voraussetzungen für die Unternehmen – maximal 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Mio. € Umsatz – hielt Loacker für zu niedrig. Er brachte daher einen eigenen Abänderungsantrag ein, der unter anderem die einheitliche Anwendung eines KESt-Steuersatzes in der Höhe von 27,5% vorsah. Dieser wurde bei der Abstimmung allerdings nur von der eigenen Fraktion unterstützt und blieb somit in der Minderheit.

Am besten könne man Mitarbeiter:innen an Unternehmen binden, wenn sie angemessen entlohnt und gut behandelt werden, war Selma Yildirim (SPÖ) überzeugt. Die Beteiligung am Unternehmenserfolg sei zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, urteilte sie, aber das vorliegende Start-Up-Förderungsgesetz schaffe dafür nicht die richtigen Voraussetzungen. Als Kritikpunkte führte Yildirim etwa die fehlende Einbindung des Betriebsrates an. Außerdem könnten die Mitarbeiter:innen, denen Anteile übertragen wurden, in den ersten zwei Jahren nicht über dieses „Eigentum“ verfügen. Das sei vor allem dann problematisch, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraums aufgelöst werde.

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