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AI Act: Forderung nach Datensolidarität statt Risikominimierung

©ejn

Wien. Kritik an der EU-Verordnung zur KI kommt von Barbara Prainsack und Nikolaus Forgó von der Uni Wien: Sie fordern, dass neben Risiken auch der Nutzen beachtet wird – etwa bei Förderungen.

In einem aktuell in Nature Medicine erschienenen Kommentar („New AI regulation in the EU seeks to reduce risk – but not increase public benefits“) äußern sich Politikwissenschafterin Barbara Prainsack und Rechtswissenschafter Nikolaus Forgó von der Universität Wien kritisch zur KI-Verordnung der EU, die demnächst in Kraft treten soll.

Zu wenig Beachtung des potenziellen Nutzens für die Gesellschaft, so lautet verkürzt das Fazit der beiden Expert:innen. Verbessert werden könnte die Verordnung demnach durch eine umfassendere Bewertung der Vorteile der KI-Technologie, mehr öffentliche Investitionen und bessere demokratische Kontrolle.

Der alternative Ansatz

Die neue KI-Verordnung der Europäischen Union („AI Act“) verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Anwendungen – je höher das Risiko, desto strenger die Regulierung – und genau dieser steht im Zentrum der Diskussion durch die Uni Wien-Forschenden. Die Leiter:innen der Forschungsplattform „Governance of Digital Practices“ an der Universität Wien, Barbara Prainsack und Nikolas Forgó, analysieren die Grundzüge der KI-Verordnung in ihrem aktuellen Kommentar durchaus kritisch und fordern, Schwächen der Verordnung im Rahmen ihrer Auslegung durch einen „datensolidarischen“ Ansatz zu kompensieren. „Datensolidarität“ bedeute dabei die systematischen Bewertung sowohl der Risiken als auch des Nutzens der KI-Technologie.

Sie erheben dabei auch Zweifel an der Durchführbarkeit und Sinnhaftigkeit einer Risikoeinschätzung im Vorhinein, wie sie der EU-Verordnung zugrundeliegt: Wirtschaftlich mächtige Großkonzerne könnten nämlich auch dadurch noch weitere Vorteile erhalten, dass sie finanzkräftig genug seien, sich gegen eine hohe Risikoklassifizierung ihrer Technologien zu wehren – während kleinere Unternehmen und Organisationen diese Möglichkeit regelmäßig nicht hätten. Barbara Prainsack vom Institut für Politikwissenschaft erkärt: „Ein rein risikobasierter Regulierungsansatz ist zu kurz gegriffen. Besser wäre es, eine datensolidarische Perspektive einzubeziehen.“

Bei Förderungen auf den Nutzen achten

Damit würde auch berücksichtigt, welche positiven Effekte ein bestimmtes KI-System für die Allgemeinheit haben könnte – was auch in die Bewertung miteinfließen und damit gemeinnützige Technologie-Anwendungen privilegieren würde. Kollege Nikolaus Forgó vom Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht ergänzt: „Ein datensolidarischer Ansatz führt zu besserer Regulierung und stärkt gleichzeitig die europäische Wettbewerbsfähigkeit und das Gemeinwohl.“ Eine datensolidarische Ausrichtung sei bei der Auslegung der Verordnung und bei ihrer Flankierung durch öffentliche Investitionen zur Förderung öffentlicher digitaler Infrastrukturen daher dringend geboten.

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