Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Tipps

Digitaler Nachlass: Was Hinterbliebene bei E-Mails, Facebook, Google & Co tun müssen

©ejn
©ejn

Wien. Wenn eine Person stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen nicht nur mit Trauer und emotionaler Belastung, sondern auch mit Amtswegen und Verpflichtungen verbunden. In den letzten Jahren ist ein ganz neuer Themenkomplex hinzugekommen, so Österreichs Internetprovider-Vereinigung ISPA: der digitale Nachlass.

Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die unabhängig vom Tod eines Benutzers im Internet weiter bestehen – und die Hinterbliebenen vor eine Herausforderung stellen: Sie wissen häufig weder wo der Verstorbene im Internet aktiv war, noch welche Zugangsdaten und Passwörter benutzt worden sind. Das kann erhebliche Bedeutung haben, etwa wenn wichtige E-Mails an Accounts des Verstorbenen gehen. Doch es gibt Abhilfe.

Zahlreiche Onlinedienste haben bereits standardisierte Prozedere für den Fall des Ablebens eines Nutzers oder einer Nutzerin eingeführt, heißt es in einer Aussendung: Das ISPA Informationsblatt >Digitaler Nachlass< ist nun in der Neuauflage erschienen. Darin werden die verschiedenen Nachsorgemöglichkeiten vorgestellt.

Was nötig ist

Grundsätzlich gilt: eine Liste der wichtigsten Online-Präsenzen sollte wenn möglich vorhanden sein. Geht es dann darum, den digitalen Nachlass zu übernehmen oder auch nur die Online-Präsenz stillzulegen, so benötigen Hinterbliebene laut den Angaben in der Regel folgende Informationen und Nachweise:

  • Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person
  • Account-Namen (User-ID, Nickname) der verstorbenen Person bzw. einen
  • Link zum Profil
  • Sterbeurkunde
  • Kontaktdaten der oder des Hinterbliebenen
  • Einantwortungsurkunde

Ist der Profil-Name unbekannt, so gibt es verschiedene Möglichkeiten – darunter auch spezialisierte Suchdienste – um nach Online-Präsenzen des Verstorbenen zu suchen.

Zugriff auf den E-Mail-Account

Gerade der Zugriff auf E-Mails stellt eine Herausforderung dar: zwar bieten einige größere Onlinedienste (darunter Google, Microsoft und GMX) Verbliebenen eine mehr oder minder standardisierte Option, Zugriff auf die E-Mails des Verstorbenen zu erlangen, heißt es in der Broschüre. Doch in vielen Fällen bleibt nur die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice – und in jedem Fall müssen sich die Hinterbliebenen darauf einstellen, dass der Web beschwerlich ist und es lange dauern kann, bis Zugriff auf die E-Mails möglich ist.

Rechtzeitig Stellvertreter benennen

Einige Anbieter ermöglichen besondere Wege des Umgangs mit den Daten der oder des Verstorbenen: so bietet Facebook die Möglichkeit, ein Benutzerprofil zwar stillzulegen, gleichzeitig aber Freunde weiterhin posten zu lassen (z.B. Kondolenzen). Google wieder ermöglicht bereits zu Lebzeiten, eine Reihe von Vertrauenspersonen anzugeben, die im Fall des Falles das Benutzerprofil administrieren können.

Auch bei geschäftlichen Accounts, etwa Konten des Bezahldienstes Paypal, ist häufig die Einrichtung solcher zusätzlicher Konto-Administratoren oder zumindest die Angabe von Vertrauenspersonen möglich. Das hilft, im Fall des Falles einen Stillstand der Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

Die Anlaufstellen im Überblick

In der aktualisierten Auflage des ISPA-Ratgebers ist u.a. eine Link-Liste hinzugekommen, die Interessierten weiterführende Informationen bietet: darunter auch Links zu den Policies der verschiedenen Anbieter.

Link: ISPA

 

Weitere Meldungen:

  1. Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data Officer
  2. Die Management-Tipps für 2024 von der WU Executive Academy
  3. IONOS Group holt sich frisches Geld mit Gleiss Lutz
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen