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Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft, Verzugszinsen in der Sozialversicherung halbiert

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©ejn

Wien. Eine heute von der Regierung beschlossene Novelle des Meldepflicht-Änderungsgesetzes soll Unternehmen Einsparungen bringen, allerdings erst ab 2017: Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft, die Verzugszinsen in der Sozialversicherung werden halbiert.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: „Die künftige Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze bringt mehrere Vorteile. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, hat weniger Verwaltungsaufwand und kann vor allem kurzfristige Aushilfen leichter einstellen, was insbesondere im Tourismus Vorteile bringt. Und der Arbeitnehmer erhält unterm Strich mehr netto vom brutto.“ Zudem unterstütze diese Maßnahme den Kampf gegen Schwarzarbeit.

Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein Beschäftigungsverhältnis, dessen Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt im Jahr 2015 konkret 405,98 Euro monatlich bzw. 31,17 Euro täglich.

Die Sozialversicherung

Eine finanziell noch deutlich stärkere Entlastung für Unternehmen bringe die Halbierung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung auf vier Prozent plus Basiszinssatz. „Damit sparen sich die Unternehmen ab 2017 rund 42 Millionen Euro pro Jahr an Zahlungen an die Sozialversicherung. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe werden profitieren, was wiederum Arbeitsplätze sichert“, so Mitterlehner. Derzeit liegt der entsprechende Zinssatz bei acht Prozent plus Basiszins.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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