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Recht, Steuer

Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen kommen

Wien. Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen sollen mehr Menschen dazu anregen, Vermögenswerte zugunsten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die Grundlage dafür legt das neue Gemeinnützigkeitgesetz.

Die Novelle, die unter anderem Änderungen im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz mit sich bringt, wurde vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos für die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats vorbereitet. Seitens der Koalitionsparteien wurde angekündigt, dass bis zur Zweiten Lesung im Plenum noch Abänderungen erfolgen sollen.

Die Details der Gemeinnützigkeit

Das Gesetz dient der Umsetzung des so genannten „Gemeinnützigkeitspakets“, das von der Regierung angekündigt wurde, um die Bestimmung von Vermögenswerten für den Zweck der Gemeinnützigkeit zu fördern, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

  • So findet der steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsbegriff Eingang in das Stiftungsrecht.
  • Konkret sollen zudem unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften von der Grunderwerbssteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit werden.
  • Vorgesehen ist auch eine Befreiung von der Stiftungssteuer für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen.
  • Vereinfachungen bringt die Vorlage überdies auch bei der Verwaltung.

Laut SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter soll bis zur Zweiten Lesung im Nationalratsplenum noch ein Abänderungsantrag erarbeitet werden; er lud die Oppositionsparteien zur Mitarbeit ein. Man habe sich sehr bewusst zuerst einmal auf bestimmte Bereiche konzentriert, sagte er und warnte vor einer zu großen Ausweitung des Gemeinnützigkeitsbegriffs. Es sei wichtig, dass eine klare Grenze zwischen eigennützigen und gemeinnützigen Stiftungen gezogen werden könne.

Zu den Themen, die in weiterer Folge noch behandelt werden könnten, gehören etwa steuerbegünstigte Zuwendungen für den Denkmalschutz und die Verankerung des Tierschutzes im Gemeinnützigkeitsgesetz (mit Begünstigung diesbezüglicher Spenden).

Link: Parlament

 

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