Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist schwer genug – zumindest von manchen Gebühren und Lohnnebenkosten sollten Neugründer entlastet werden. Das war die Grundidee des NeuFÖG, welches nun im Rahmen des Deregulierungsgesetzes geändert wurde. Welche Neuerungen auf Ihre Kunden und Sie zukommen, fasst Philipp Bugelnig, LL.M. (WU), für Sie zusammen. Außerdem: Berechtigen Kosten, die in Zusammenhang mit unecht steuerbefreiten Beteiligungsveräußerungen stehen, zum Vorsteuerabzug? Die Antwort des VwGH liefert Dr. Anna Schefzig. >>> Weiter
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