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Equal Pay Day: Neue Spielregeln für Frauen

©ejn

Wien. Heute ist Equal Pay Day: Männer erreichen im Durchschnitt am 13. Oktober 2017 bereits das Ganzjahreseinkommen von Frauen. 2018 bringt eine wichtige Änderung.

Im Jahr 2017 fällt der Equal Pay Day, also jener Tag, an dem Vollzeit arbeitende Männer bereits das Jahreseinkommen von Vollzeit arbeitenden Frauen erreicht haben, auf den 13. Oktober.

Für Frauen bedeutet dies ein Minus von 21,7 Prozentpunkten gegenüber dem Jahreseinkommen der Männer, erinnert der Städtebund in einer Aussendung.

Die Frauen holen auf

Immerhin: Wie die Statistik zum Equal Pay Day zeigt, gleichen sich die Einkommen von Männern und Frauen zunehmend an. Demnach fiel der österreichweite Equal Pay Day

  • im Jahr 2010 auf den 29. September
  • 2012 auf den 6. Oktober
  • 2014 und 2015 auf den 10. Oktober
  • 2016 auf den 11. 10.
  • und 2017 schließlich auf den 13. 10.

(Quelle: Städebund / AK OÖ, Statistik Austria)

Oder anders ausgedrückt, in den vergangenen sieben Jahren sind Frauen um gute zwei Wochen aufgerückt.

Gleichstand ist dann gegeben, wenn der Equal Pay Day für beide Geschlechter auf das Jahresende fällt. Hält die Entwicklung in dieser Form an, verschiebt sich der Stichtag also alle rund 15 Jahre um einen Monat und erreicht gegen Mitte dieses Jahrhunderts den 31. Dezember.

Was geschehen wird

Einer der Gründe für den verbleibenden Abstand liegt in der immer noch ungleichen Beteiligung von Männern und Frauen an der unbezahlten Arbeit – aber auch an der Erwerbsarbeit, so der Städtebund: 86 Prozent der Väter von einem oder mehreren Kindern bis 15 Jahren sind Vollzeit beschäftigt, bei Frauen sind dies nur 18 Prozent.

Auch der Großteil der bezahlten Überstunden werde von Männern verrichtet. Bei der unbezahlten Arbeit verhält es sich genau anders herum. Faktoren wie das Angebot an Kindergartenplätzen seien entscheidend, wenn es um die Frage des Frauenerwerbs geht. Sehr viel habe sich hier allerdings in den letzten Jahren bewegt, auch mit finanzieller Beteiligung des Bundes, wie es heißt. Von einer flächendeckenden Versorgung mit Ganztagesplätzen – vor allem im ländlichen Raum – könne aber noch nicht die Rede sein.

In Sachen Vollzeitarbeit und entsprechender Bezahlung startet der Städtebund übrigens eine Umfrage, die noch bis 6. 11. 2017 läuft.

Aufsichtsrätinnen auf dem Vormarsch

Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Anteil der Frauen in Chefetagen. Hier wird das Jahr 2018 eine recht einschneidende Änderung bringen: Die Frauenquote (eigentlich ist es eine Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten der großen Unternehmen trifft in Kraft.

Konkret gilt ab 1. Jänner 2018, dass Frauen einen Anteil von mindestens 30% in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten haben müssen.

Die Regel ist geschlechtsneutral formuliert, d.h. sie gilt auch umgekehrt für Männer: Wenn es einen rein weiblich besetzen Aufsichtsrat gäbe, so müssten künftig die Männer in ihm 30 Prozent der Plätze besetzen (Und es gibt noch weitere teils komplexe Details zu beachten).

Am Anfang sind es wenige…

Die Frauenquote hat zunächst unmittelbare Auswirkungen auf jene Personen, die die Mandate besetzen – auch wenn die Zahl der Aufsichtsräte  in Österreich insgesamt gering ist, so ist die Position doch immerhin mit einer finanziell meist nicht unbedeutenden Aufwandsentschädigung verbunden.

Viel bedeutsamer dürften aber die längerfristigen Auswirkungen sein. Denn der wichtigste Job des Aufsichtsrats ist die Bestellung des Vorstands einer Aktiengesellschaft, also der obersten operativen Führungsebene.

Der Vorstand wiederum ernennt Personalchef(in) und sonstige Mitarbeiter(innen). Und ein häufig beobachteter Effekt ist, dass Chefinnen (ohne großes I oder „innen“ in Klammern) häufiger Frauen befördern, als es rein männlich besetzte Führungsgremien tun.

Link: Städtebund

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