Die einvernehmliche Rückabwicklung eines Kaufvertrags zur Bereinigung wechselseitiger Ansprüche in Verbindung mit der Refundierung des Kaufpreises an den Käufer bewirkt keine Rückerstattung der ImmoESt. Warum dem so ist? Die Antwort finden Sie im von Dr. Clemens Endfellner präsentierten BFG-Erkenntnis. Der VwGH hingegen entschied, dass auch handschriftliche Arbeitszeitaufzeichnungen widerlegt werden können – unter welchen Umständen, hat Dr. Wolfgang Sindelar kompakt für Sie vorbereitet.
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