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Motor, Recht, Tipps

Winterreifenpflicht gilt ab 1. November 2018

Wien. Ab 1. 11. müssen Pkw bei winterlichen Straßen mit Winterreifen ausgestattet sein. Strengere Regeln gelten bei größeren Fahrzeugen.

Pkw sowie neuerdings auch Lkw (bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen) dürfen von 1. November 2018 bis 15. April 2019 bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind, fasst das staatliche Auskunftsportal help.gv.at die aktuelle Rechtslage zusammen.

„Winterliche Fahrverhältnisse“ bedeute konkret insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Wird das Fahrzeug nicht gefahren, weil es z.B. während eines Wintereinbruchs abgestellt bleibt, dann ist das grundsätzlich erlaubt.

Automobilklubs raten aber dazu, eine der Jahreszeit gemäße Bereifung herzustellen. Und ganz besonders raten sie davon ab, gegen die Winterreifenpflicht zu verstoßen: Abgesehen von der größeren Gefahr für sich und andere kann es auch mit der Versicherung Probleme geben, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen in einen Unfall auf winterlicher Fahrbahn gerät.

Wann Schneeketten erlaubt sind

Schneeketten anstelle von Winterreifen zu verwenden – mindestens an zwei Antriebsrädern – ist grundsätzlich erlaubt, aber nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Die Winterreifenpflicht für Pkw gilt übrigens auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit kabinenartigem Aufbau, d.h. sogenannte Microcars.

Lkw über 3,5 t und Autobusse

Bei Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und ähnlichen Fahrzeugen ist die Rechtslage einfacher als bei den Pkw: Für sie gilt von 1. 11. bis 15. 4. jedes Jahres unbedingte Winterreifenpflicht.

Sie dürfen also nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Bei Autobussen (Omnibussen) gilt das ebenfalls, aber nur von 1. 11. bis 15. 3. jedes Jahres. Weiters gilt für beide Fahrzeugklassen eine Schneekettenmitnahmepflicht.

Ausnahmen gibt es dabei für Einsatzfahrzeuge. Und es gibt bei dem Thema noch einige Detailregelungen, insbesondere was ein Winterreifen eigentlich ist. Wer es von der Fahrschule her nicht mehr weiß: Erforderlich ist beim Pkw die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ (steht für „Matsch und Schnee“) und eine Mindestprofiltiefe von 4 bis 5 mm (je nach Bauart).

Link: Help.gv.at

Link: ÖAMTC

Link: ARBÖ

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