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Business, Finanz, Recht

SWK Bank stellt Privatkreditgeschäft nach VKI-Klage ein

©ejn

Kredite. Der VKI hat vor Gericht gegen die SWK Bank gewonnen: Diese vergibt nun derzeit keine Privatkredite mehr in Österreich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die deutsche Süd‑West‑Kreditbank (SWK Bank) geklagt. Gegenstand des Verfahrens war eine Kreditwerbung der SWK Bank, die nach Rechtsauffassung des VKI nicht den Vorgaben des Verbraucherkreditgesetzes entsprach.

Eine wesentliche Frage der Verhandlung war es, ob der VKI die deutsche SWK Bank überhaupt in Österreich klagen kann und, ob österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Das Handelsgericht (HG) Wien urteilte nun in allen Punkten zugunsten des VKI, so die Verbraucherschützer. Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien widerspricht SWK-Bank

Die SWK Bank hatte im Verfahren vorgebracht, dass das vom VKI angerufene österreichische Gericht nicht zuständig wäre und österreichisches Recht nicht zur Anwendung kommen könne, sondern ein deutsches Gericht nach deutschem Recht zu entscheiden hätte.

Dem widersprach das HG Wien. Die SWK-Bank richtete demnach ihr Angebot auf der Website www.swkbank.at, unter anderem mit dem Slogan „SWK-Bank – Ihr Kreditspezialist in Österreich“, laut HG Wien eindeutig auf Österreich aus. „Es wurden direkt österreichische Kunden angesprochen. Folglich kann in Österreich nach österreichischem Recht geklagt werden“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Die Entscheidung

Auch inhaltlich gab das HG Wien dem VKI bezüglich der beanstandeten Kreditwerbung Recht: Wirbt ein Kreditgeber beispielsweise mit einer Kreditrate, so ist er gesetzlich verpflichtet, bestimmte Standardinformationen „klar, prägnant und auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels“ anzugeben, darunter den effektiven Zinssatz und den Gesamtbetrag, so der VKI.

Sowohl der effektive Zinssatz als auch der Gesamtbetrag enthalten die Kosten und Gebühren des Kreditvertrages und spiegeln daher die tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Kreditnehmers wider. Diese Informationen dürfen laut VKI nicht ungebührlich in den Hintergrund treten.

Auf der Website der SWK Bank soll lediglich die monatliche Rate groß hervorgehoben worden sein, während der effektive Jahreszinssatz deutlich kleiner angegeben wurde und das repräsentative Beispiel mit dem Gesamtbetrag nur im Kleindruck zu finden war. Diese Art der Darstellung erfüllt nicht die gesetzliche Vorgabe der Auffälligkeit, urteilte das HG Wien.

Zudem soll die SWK Bank ihren Kredit mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von „3,65 %“ beworben haben. Im repräsentativen Beispiel hingegen stand laut VKI „5,2 % oder günstiger“. Auch darin sah das HG Wien einen Gesetzesverstoß.

Keine Privatkredite mehr

Anscheinend als Reaktion auf das Urteil des HG Wien, hat die SWK Bank die Neuvergabe von Privatkrediten in Österreich derzeit eingestellt, wie ein Vermerk auf der Startseite von www.swkbank.at festhält.

Konkret heißt es dort: „SWK Bank hat die strategische Entscheidung getroffen die Neuvergabe von Privatkrediten auf dem österreichischen Markt einzustellen. Dieser Entschluss hat für Sie als Bestandskunden keine Auswirkungen, da ihr bestehender Kredit bis zur vollständigen Rückzahlung auch weiterhin von der SWK Bank verwaltet wird.“ Bei Fragen zu einem laufenden Kredit stehe die Bank ihren Kunden weiterhin zur Verfügung.

 

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