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Business, Recht, Steuer

Steuergrenze fällt: Empfänger müssen aufzahlen, warnt DHL

©ejn

EU-Steuerregeln. Mit 1.7.2021 entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland. Wer ein solches Paket erhält, muss ab morgen nachzahlen, warnt DHL Express Austria.

Der Entfall der Freigrenze bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist DHL Express Austria Kunden jetzt hin, um unangenehme Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden, wie es heißt.

Eine neue Bremse gegen ausländische Versandhändler

Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte. Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Ab dem 1. Juli 2021 endet jedoch diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden Einfuhrabgaben erhoben.

Es entstehen allerdings dann keine Einfuhrabgaben beim Kunden, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt.

Europaweite Umstellung hat Auswirkungen

Ralf Schweighöfer, CEO DHL Express Austria: „Unser oberstes Ziel bei DHL Express ist es, unseren Kunden und Partnern auch weiterhin eine reibungslose Abwicklung ihrer internationalen Sendungen im Rahmen der neuen EU-Zollbestimmungen zu garantieren. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, bereits im Vorfeld über diese neuen Regelungen zu informieren, um höchstmögliche Transparenz zu schaffen. Als führende Spezialisten im Express-Versand stehen wir unseren Kunden bei dieser europaweiten Umstellung als kompetenter Partner zur Seite.“

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? Laut DHL Folgendes: In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, werde DHL Express – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür beziehungsweise bei Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren.

Ab wann genau muss nachgezahlt werden?

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zum aktuellen Zeitpunkt ist laut DHL: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro, gemäß den neuen Vorschriften, beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Sendungsanmeldung beim Zoll in Österreich.

Dies sei vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind.

  • So werde zum Beispiel eine Ware im Wert von 15 Euro, die bereits am 15. Juni (also vor dem Fall der Freigrenze) auf einer e-Commerce-Plattform bestellt wurde und aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden. Voraussichtlich – nämlich dann, wenn sie bis zum 30. Juni in Österreich eintrifft und dem Zoll rechtzeitig angemeldet werden kann.
  • Kann eine solche Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Zustellung oder Übergabe kassiert werden.

 

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