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Ein Drittel mehr Investorenwarnungen von der FMA

Eduard Müller ©FMA

Österreich. Die Zahl der Investorenwarnungen ist 2021 auf 112 gestiegen. Ein Großteil betraf betrügerisch tätige Handelsplattformen, so die Finanzmarktaufsicht FMA.

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Jahr 2021 112 Investorenwarnungen veröffentlicht. Das ist um ein Drittel – beziehungsweise 28 Investorenwarnungen – mehr als 2020, so die Behörde.

  • Mehr als zwei Drittel der Warnmeldungen (81) betrafen betrügerisch tätige Handelsplattformen, auf denen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzprodukten wie binären Optionen und Differenzkontrakten sowie mit Krypto-Assets angeboten wurden.
  • Insgesamt bewarben rund 70 Prozent aller Anbieter, vor denen die FMA warnte, neben traditionellen Finanzprodukten auch Krypto-Assets.
  • Wie bereits in den Vorjahren gab es auch im vergangenen Jahr einige Fälle, in denen sich sogenannte „Clone Firms“ fälschlicherweise als konzessionierte Unternehmen ausgaben.

Hilfsmittel zur Überprüfung

„Wir empfehlen Anlegerinnen und Anlegern, vor einer Investition auf der FMA-Website zu überprüfen ob das betreffende Unternehmen über eine Konzession der FMA verfügt, und ob die FMA bereits vor dem Unternehmen gewarnt hat“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller.

Es sei außerdem ratsam, vor einem Investment im Internet zu recherchieren ob möglicherweise bereits andere Geschädigte vor dem Unternehmen warnen. Die FMA selbst stellt als Hilfsmittel auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank sowie eine Liste der Investorenwarnungen zur Verfügung.

Wann warnt die FMA?

  • Eine Investorenwarnung wird laut Eigendarstellung der FMA dann veröffentlicht, wenn eine Person dazu Anlass gegeben hat und eine öffentliche Information erforderlich ist. Zudem muss diese im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig sein.
  • Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist. Investorenwarnungen werden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der FMA-Website veröffentlicht.

 

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