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Business, Finanz, Recht, Steuer

FMA untersagt Betrieb der Sberbank Europe AG

©ejn

Wien. Die Finanzaufsicht FMA hat der Sberbank Europe AG die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Anwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny wird zum Regierungskommissär bestellt.

Damit handele die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auf Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB), heißt es weiter: Konkret hat die FMA per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut Sberbank Europe AG mit Sitz in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den Wiener Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Rechtsanwalt Gerd Konezny als Regierungskommissär bestellt.

Die Aufgaben laut FMA

Der Regierungskommissär werde insbesondere zu berichten haben, ob und gegebenenfalls wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Bei der Sberbank Europe AG handelt es sich um ein im europäischen Bankenaufsichtssystem SSM (Single Supervisory Mechanism) bedeutendes Kreditinstitut (Significant Institution), das der direkten Aufsicht der EZB untersteht.

Die Untersagung des Geschäftsbetriebes löst laut FMA gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus, weshalb das österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen bis zu einem Beitrag von € 100.000.- innerhalb von längstens zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen hat. Diese Maßnahmen erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte, heißt es weiter. Zuständig ist die Einlagensicherung Austria (ESA), die für deutsche Anleger*innen dabei mit der dortigen Einlagensicherung kooperiert.

„Massive Schwierigkeiten“

Die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank erfolgen, da sie am 27. Februar 2022 festgestellt habe, dass die Sberbank Europe AG aufgrund der geopolitischen Entwicklungen und massiver Liquiditätsabflüsse in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecke und möglicherweise zahlungsunfähig wird („failing or likely to fail“ – FOLTF).

Die europäische Abwicklungsbehörde SRB – die für Sberbank Europe AG direkt zuständig ist – habe daraufhin über die Bank ein Moratorium bis 1. März 2022, 23:59 Uhr verhängt, um zu prüfen, ob eine Sanierung oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten des europäischen Abwicklungsregimes gemäß der Europäischen Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im öffentlichen Interesse ist und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Dementsprechend habe die EZB die FMA angewiesen, unverzüglich obige Maßnahmen durchzusetzen.

Die Maßnahmen der Einlagensicherung

Zuständig für die Anleger*innen ist die Einlagensicherung Austria (ESA): Sie zeichnet in einer Aussendung folgendes Bild:

  • Die Sberbank Europe AG ist rechtlich ein in Österreich konzessioniertes Kreditinstitut, das zu 100% im Eigentum der Sberbank of Russia steht.
  • In Deutschland wird die Sberbank Europe über eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung tätig, und tritt dort unter der Handelsmarke „Sberbank Direct“ auf. Einlagen bei der Sberbank Direct seien somit Einlagen bei der Sberbank Europe AG.
  • In Tschechien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien verfügt die Sberbank Europe AG über rechtlich selbständige Tochtergesellschaften.

Rund 35.000 Kunden halten bei der Sberbank Europe AG insgesamt Einlagen in Höhe von 1 Milliarde Euro, davon sind laut ESA 913 Millionen Euro gesichert. Bei den Einlegern handele es sich fast ausschließlich um Privatkunden aus Deutschland, die über die Filiale der Sberbank Europe AG in Frankfurt/Main geführt werden. Für diese Einleger werde die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens im Auftrag und auf Rechnung der ESA von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) durchgeführt. Für rund 120 österreichische Einleger – es handele sich ausschließlich um Firmenkunden – werde die ESA das Entschädigungsverfahren direkt abwickeln.

„Größter Teil unserer Gelder wird zurückkommen“

Die gesamten, für die Entschädigung erforderlichen finanziellen Mittel werden anteilig von allen österreichischen Banken aufgebracht und stehen auf dem eigens für diesen Sicherungsfall eingerichteten Auszahlungskonto der ESA bereit, heißt es weiter: „Wie bei grenzüberschreitenden Sicherungsfällen in Europa vorgesehen, greifen wir in diesem Entschädigungsverfahren auf die Unterstützung durch die nationale Sicherungseinrichtung zurück. Die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken wird in Abstimmung mit der ESA dafür sorgen, dass auch in Deutschland alle anspruchsberechtigten Einleger rasch und unkompliziert zu ihrem Geld kommen“, so Stefan Tacke, Geschäftsführer der ESA.

In den nächsten Tagen werden alle Einleger von der EdB einen Brief erhalten, in dem die erforderlichen weiteren Schritte erklärt werden, kündigt Tacke an. Die österreichischen Einleger werden von der ESA direkt kontaktiert. „Nach derzeitigen Informationen“, so Tacke, „wird die ESA über ein Insolvenzverfahren den größten Teil der von ihr nun für die Entschädigung verwendeten Finanzmittel wieder zurückbekommen.“

 

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