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Wer nach dem Crash beim automatisierten Fahren haftet

©Facultas

Buch. Automatisiertes Befördern von Personen und Gütern nimmt zu, ein wichtiges Thema ist der Straßenverkehr. Eine Neuerscheinung beleuchtet die Frage, wer im Fall des Falles haftet.

Automatisiertes Befördern von Personen und Gütern ist durch die Digitalisierung in vielen Bereichen bereits Standard; ob in der Luft, zur See oder am Lande. Am völlig autonomen – fahrerlosen – Fahren wird von der Industrie eifrig gearbeitet. Von besonderer Bedeutung ist diese Entwicklung für den Straßenverkehr. Von der Technologie des automatisierten Fahrens erwartet man sich viele Vorteile, von der Steigerung der Verkehrssicherheit bis hin zur Bequemlichkeit. Doch frühe Lösungen sind auch schon durch etliche Unfälle aufgefallen.

Mit der Fahrzeugautomatisierung gehen neue Risiken einher, heißt es bei Verlag Facultas: Anstelle des Risikos der fehlerhaften menschlichen Fahrzeugführung tritt das Risiko der fehlerhaften maschinellen Fahrzeugführung. Das vorliegende Werk „Automatisiertes Fahren – Haftung und Regress“ (Studien zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, herausgegeben von Arthur Weilinger) widme sich der Frage, wem diese Automatisierungsrisiken nach geltendem Haftungs- und Regressrecht zugewiesen werden.

Die Definition

Von automatisiertem Fahren spricht man, wenn das System wichtige Bereiche der Quer- und Längssteuerung des Fahrzeuges übernimmt. Je nachdem, welche Aufgaben vom System übernommen werden, unterscheidet man Teil-, Hoch- und Vollautomatisierung eines Fahrzeuges. Autorin Claudia Sessa-Jahn, auf deren Dissertation an der Uni Wien das Werk basiert, beschäftigt sich mit den resultierenden außervertraglichen Haftungsfragen und damit auch mit grundlegenden Fragen der Risikoverteilung.

Die Autorin erörtert außervertragliche Haftungsfragen des automatisierten Fahrens im Straßenverkehr und evaluiert die Angemessenheit der Risikoverteilung. Dabei werde u.a. die Verschuldenshaftung des Lenkers nach ABGB, die Gefährdungshaftung des Halters nach EKHG, die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers nach PHG sowie das Regressverhältnis zwischen Halter und Hersteller behandelt. Die angestellten Untersuchungen werden durch Überlegungen de lege ferenda abgerundet, so der Verlag.

Die Autorin

Dr. Claudia Sessa-Jahn ist juristische Referentin in der Rechtsabteilung des Vereins „VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung“ und Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

 

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