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„Nachhaltigkeitscheck“ der WK Wien für Lieferketten & Co

Walter Ruck ©Florian Wieser

Grünes Licht. Wer die Großen beliefern will, muss bald Nachhaltigkeit nachweisen: Für das Zeitalter der ESG-Lieferketten führt die WK Wien ein neues Tool ein, den Nachhaltigkeitscheck.

„Am Thema Nachhaltigkeit kommt kein Unternehmen mehr vorbei. Als Interessenvertretung schärfen wir hier deshalb nach und starten eine umfassende Service-Offensive für die Betriebe. Wir unterstützen sie dabei auf dem Weg in Richtung mehr Nachhaltigkeit“, so Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung.

Unterstützung mit Nachhaltigkeits-Check

Die Wiener Kammer baue im Bereich Nachhaltigkeit ihr Service-Angebot für die Betriebe aus. Neu hinzu kommt jetzt ein kostenloser Nachhaltigkeits-Check (www.ratgeber.wko.at/nachhaltigkeit). Dieser zeige auf, wo das Unternehmen steht und in welchen Bereichen noch Potenziale liegen.

Der Check beinhalte eine Vielzahl von Themen und Fragen: vom CO2-Fußabdruck des Unternehmens über flexible Arbeitszeitmodelle bis hin zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards bei Lieferanten oder etwa der Förderung von nachhaltiger Mobilität beim Dienstweg der Mitarbeiter. Wer den Nachhaltigkeit-Check absolviert, erhält eine Übersicht, wie gut die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit im Unternehmen bereits berücksichtigt werden.

Was der Nachhaltigkeits-Check bringt

Zahlreiche gesetzliche Vorgaben im Rahmen des europäischen Green Deals auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität bilden den Rahmen für die Transformation der Wirtschaft. So wurde Ende 2022 beispielsweise die Informationspflicht von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte auf europäischer Ebene neu geregelt. Daran wird sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft ausrichten müssen, heißt es.

Die Betriebe müssen jedenfalls nachrüsten, so die WK Wien. Denn die Beschaffung von finanziellen Mitteln (EU-Taxonomie) und Nachweise in der Lieferkette sind in Zukunft noch stärker an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt. Das sei Teil der auf EU-Ebene beschlossenen Informationspflicht von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte.

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