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Pflegekosten von der Steuer absetzen: Tipps von Linde

©ejn

Pflege der Angehörigen. Mehr als 470.000 Personen gelten in Österreich offiziell als pflegebedürftig: Der Großteil wird von den Angehörigen versorgt. Dafür gibt es Steuererleichterungen.

Über 470.000 Personen haben in Österreich Anspruch auf Pflegegeld und gelten damit als pflegebedürftig – immerhin mehr als 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Ein Großteil davon wird dabei von Angehörigen betreut, rund 950.000 erwachsene Menschen in Österreich sind von Pflege und Betreuung in der Familie betroffen, heißt es beim Linde Verlag. Pflege in jeglicher Form verursacht dabei auch oft hohe Kosten.

Wenig bekannt ist, dass Mehraufwendungen auch im Bereich der Pflege von der Steuer absetzbar sind. Die Experten und Expertinnen des Fachverlags haben Tipps zu derartigen Situationen im „SteuerSparBuch“ gesammelt. „Das Buch versucht die oft komplizierten Steuerthemen in einfacher Sprache zu erklären, damit ein möglichst breiter Teil der Bevölkerung auch davon profitieren kann“, so Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer des Linde Verlags. Außerdem bietet Linde Digital die App „Mei Marie“ für die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) an.

Wann die Unterbringung absetzbar ist

Grundsätzlich sind Mehraufwendungen im Bereich der Pflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wobei allein die Unterbringung in einem Alters- und Pflegeheim noch keine außergewöhnliche Belastung darstellt, wenn diese lediglich aus Altersgründen erfolgt, heißt es bei Linde.

Das ändert sich jedoch, sobald eine Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit vorliegt. Dann handelt es sich sehr wohl um eine außergewöhnliche Belastung. Als Nachweis dafür reicht der Bezug des Pflegegeldes ab Stufe eins oder ein ärztliches Gutachten.

Sobald die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim aus diesen Gründen erfolgt, sind die gesamten Kosten der Unterbringung inklusive der Verpflegung beim „Steuerausgleich“ absetzbar. Lediglich öffentliche Zuschüsse wie beispielsweise Pflegegeld oder Blindenzulage werden davon noch abgezogen, sowie die vom Finanzamt geschätzte Haushaltsersparnis für Verpflegungskosten.

Auch zu Hause finden sich Steuererleichterungen

Werden die Pflegebedürftigen zu Hause betreut, sind die damit verbundenen Aufwendungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wie bei einer Heimbetreuung sei wiederum der Bezug von Pflegegeld oder das Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens Voraussetzung.

Sind diese erfüllt, können gerade in der Betreuung zu Hause teure Kostenpunkte abgesetzt werden. Darunter fallen die Kosten für das Pflegepersonal, aber auch beispielsweise die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder Aufwendungen für eine Vermittlungsorganisation können geltend gemacht werden. Generell gelte es allerdings zu beachten, dass dieser Steuerabzug grundsätzlich immer beim Pflegebedürftigen zum Einsatz kommt.

Die Ehepartner und Kinder

Dennoch gibt es eine Ausnahme, bei der Pflegekosten auch für Angehörige der pflegebedürftigen Person im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung relevant werden können: Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen inklusive Pflegegeld nämlich nicht für die Kostentragung aus, können die unterhaltsverpflichteten Personen, wie Ehepartner:in oder Kinder, ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Werden diese Kosten von unterhaltsverpflichteten Angehörigen getragen, ist grundsätzlich jedoch ein Selbstbehalt abzuziehen.

Auch Spenden oder Arztkosten absetzbar

Rund um das Thema Pflege gibt es auch noch weitere relevante Punkte, die steuerlich absetzbar sind – wie etwa Spenden an gewisse (Pflege-)Einrichtungen. In Österreich sind das beispielsweise die Caritas Österreich, die Diakonie oder der Samariterbund. Dafür muss nur auf der Homepage der Hilfsorganisation der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum bekanntgeben werden, so die Linde-Steuerprofis: Alles weitere werde automatisch von der Hilfsorganisation an das Finanzamt weitergeleitet.

Auch Arztkosten, Medikamente, Rezeptgebühren, medizinisch verordnete homöopathische Präparate, Zahnregulierung, Zahnersatz, Gehbehelfe und vieles mehr sind als Krankheitskosten absetzbar. Je nach Einkommen werden diese Kosten noch um einen Selbstbehalt gekürzt, Kostenersätze der Gesundheitskasse bzw. privaten Krankenversicherung sind ebenfalls noch abzuziehen.

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