
Wien. Mit 1. Jänner 2013 wurden durch die Bilanzbuchhaltungsgesetz-Novelle 2012 die Berufsrechte für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner geändert. Bilanzbuchhalter dürfen nun Bilanzen bis zu einem Umsatz von 9,68 Millionen Euro erstellen und alle Buchhalter sind befugt, Arbeitnehmerveranlagungen durchzuführen und Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.
Vor allem Klein- und Mittelbetriebe könnten von der neuen Regelung profitieren, meint jedenfalls die Wiener Fachgruppe der Buchhalter UBIT.
„Effiziente Lösung für ein klassisches Klein- und Mittelunternehmen ist die Betreuung des Tagesgeschäftes durch einen Buchhalter. Beim Steuerberater verbleiben unter anderem der Jahresabschluss von über 9,68 Millionen Euro, sowie die Steuerklärung“, meint Thomas Hovezak, Sprecher der UBIT Wien, in einer Aussendung.
Zeitpunkt sei günstig
Entschließen sich Unternehmen, die Aufgaben neu zu verteilen, so sei laut Hovezak jetzt ein guter Zeitpunkt: „Der Jahreswechsel liegt hinter uns und ein neues Geschäftsjahr beginnt. Das heißt, Unternehmen haben derzeit kaum mit Zusatzkosten zu rechnen. Wenn die elektronischen Daten zur Verfügung gestellt werden, steht einem reibungslosen Übergang nichts im Wege“, so Hovezak.
Link: UBIT Wien