Wien. Nach jüngster Aussage des Finanzministeriums können beschränkt Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen auf die Abgabe österreichischer Steuererklärungen verzichten, wenn die Inlandseinkünfte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerbefreit sind, heißt es.
KPMG-Partner Florian Rosenberger analysiert in aktuellen Steuernews des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmens die Details.
Autor Florian Rosenberger ist Partner und Steuerberater bei KPMG in Linz.
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