Wien. Kaum ist die neue Registrierkassenpflicht in Kraft getreten, führt die Finanzverwaltung bereits „Nachschauen“ durch, so das Beratungsunternehmen KPMG.
Konkret führe der Außendienst der Finanzverwaltung derzeit bei Unternehmen Nachschauen durch, bei denen in Sachen Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht geprüft werde.
Tolerieren, aber prüfen…
Allerdings gilt wie berichtet derzeit noch eine „Toleranzregelung“: Im 1. Quartal 2016 wird ermahnt, aber (vorerst) noch nicht bestraft. Daher dürfte der Zweck dieser Nachschauen in der „Motivation“ der Steuerpflichtigen liegen, wie es KPMG in aktuellen Steuernews formuliert. Bei den aktuellen Prüfungen werde lediglich einmal der Ist-Zustand im betreffenden Betrieb festgehalten.
Wichtig: Nicht zu verwechseln sind die Prüfer, die die Betriebe selbst prüfen, mit jenen Kriminellen, die in den letzten Wochen beim sogenannten „Registrierkassen-Trick“ vor einigen Geschäften auftauchten, um als vermeintliche Finanzbeamte zu kontrollieren, ob die Kunden auch das „Zetterl“ aus dem Geschäftslokal mitgenommen haben: Die von ihnen verhängten „Strafen“ sind natürlich so betrügerisch wie die Täter selbst.
Link: KPMG
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Was für einen Sinn macht es, zu „prüfen“, was noch nicht bestraft wird? Haben die Mitarbeiter des Finanzamts zu viel Zeit? Kleiner Tipp: Es gibt Online-Registrierkassen, die in 5 Minuten betriebsbereit sind. Beispiele: http://www.kassa24.at oder http://www.kostenlose-registrierkasse.at
Wenn sie also so einen „Prüfer“ vorfahren sehen, haben Sie noch genug Zeit 🙂