Begehrt der Steuerpflichtige eine von der pauschalen Ermittlung nach der GrundanteilV abweichende, für ihn günstigere Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden, hat er die Korrektheit nachzuweisen (Zusammenfassung des BFG-Erkenntnisses: Max Hatzenbichler, LL.M.). Benötigt der an Diabetes leidende minderjährige Sohn einen Diabetikerwarnhund, sind dessen Kosten nicht mit dem Pflegegeld zu saldieren; sie können ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (Details im Artikel von Dr. Clemens Endfellner).
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