Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Neue Homeoffice-Regeln und Förderung für Corona-Tests

©ejn

Parlament. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die steuerlichen Homeoffice-Regelungen sowie neue Corona-Hilfen für Betriebe auf den Weg gebracht.

Der Finanzausschuss hat gestern den steuerrechtlichen Teil des zuletzt mancherorts kritisierten Homeoffice-Pakets auf den Weg gebracht. Konkret kommt ein Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Weiters wird es die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale geben, wonach ArbeitgeberInnen für höchstens 100 Tage im Jahr bis zu drei Euro täglich nicht steuerbar ausbezahlen können.

Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten. Außerdem ist aufgrund des Fortdauerns der Pandemie geplant, die vorgenommenen Steuerstundungen bis 30. Juni 2021 weiter zu verlängern.

Ein Paket von Corona-Anpassungen

Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen und die Verlängerung der Steuerstundungen per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Das betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale und die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert.

Das Paket inklusive der Homeoffice-Regelungen fand im Ausschuss einhellige Zustimmung. Die Opposition kritisierte dennoch, dass die steuerlichen Homeoffice-Regelungen aus ihrer Sicht wesentlich einfacher gestaltet werden könnten.

Außerdem brachten die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg. Auch zu dieser Vorlage gab es im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der unter anderem umfasst, dass Betriebe diese Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen durchführen können. Die entsprechende Richtlinie werde bis Ende dieser Woche fertiggestellt, erläuterte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Ausschuss.

Pro durchgeführtem Test sollen ihr zufolge die Betriebe 10 € Zuschuss – vorerst befristet bis 30. Juni – bekommen. Die Ministerin kündigte an, es werde ein gewisses Minimum an Testungen vorausgesetzt, aber keine Obergrenze für die Anzahl an Testungen geben.

Die Steuer-Regeln für das Homeoffice

Die steuerlichen Maßnahmen betreffend Homeoffice setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen.

1. Homeoffice-Pauschale für Unternehmen

  • Durch das neue Homeoffice-Pauschale des Arbeitgebers kann dieser Beträge, die er zur Abgeltung von Kosten aus der Homeoffice-Tätigkeit bezahlt, für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr in der Höhe von bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlen.
  • Wird durch Zahlungen des Arbeitgebers das Höchstausmaß der maximal 300 € des Homeoffice-Pauschales nicht ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dem Antrag zufolge Werbungskosten in der entsprechenden Höhe ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend machen.
  • Die Regelungen zum Homeoffice-Pauschale sollen erstmalig für Homeoffice-Tage ab dem 1. Jänner 2021 angewendet werden können.

2. Ergonomische Einrichtung steuerbegünstigt

Zum anderen sollen bis zu 300 € im Jahr für Ausgaben für ergonomische Einrichtung geltend gemacht werden können (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung). Für 2020 sollen maximal 150 € beantragt werden können, für 2021 die Differenz zwischen 300 € und dem im Jahr 2020 berücksichtigten Betrag. Damit sei gewährleistet, dass in den beiden Jahren 2020 und 2021 insgesamt bis zu 300 € berücksichtigt werden können, heißt es in den Erläuterungen.

Grundsätzliche Voraussetzung ist etwa, dass der Arbeit im Homeoffice eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Grunde liegt, zumindest 26 Tage im Jahr ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde und keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Die Regelungen sollen vorerst befristet bis zum Jahr 2023 gelten und dann evaluiert werden.

Weitere Hilfen für Betriebe

Zudem ist geplant, die Steuerstundungen bis 30. Juni 2021 weiter zu verlängern. Aufgrund des Fortdauerns der Covid-19-Pandemie mit weiteren Lockdown-Maßnahmen sei diese Maßnahme erforderlich, so die Regierungsparteien. Damit einhergehen soll auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des Covid-19-Ratenzahlungsmodells.

Der ursprüngliche Initiativantrag von ÖVP und Grünen betrifft etwa die weitere Gewährung des Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an SportlerInnen, SchiedsrichterInnen und SportbetreuerInnen steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen Covid-19 keine Einsatztage stattfinden.

Die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen soll ebenso verlängert werden wie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw. finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen. Schließlich sollen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol verlängert werden, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Kritik an „unnötig komplizierten“ Homeoffice-Regeln

Herbert Fuchs (FPÖ), Kai Jan Krainer (SPÖ) sowie Karin Doppelbauer (Neos) signalisierten zwar ihre Zustimmung zu den Maßnahmen, aus ihrer Sicht ließen sich die Regelungen zum Homeoffice jedoch wesentlich einfacher gestalten. Dass etwa die ergonomischen Gegenstände dem Arbeitnehmerschutzgesetz entsprechen müssten, bezeichnete Fuchs als überschießend. Außerdem sei im Hinblick auf 2020 zu bedenken, dass wohl viele bereits ihre Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hätten und diese Bescheide nun etwaig wieder aufheben lassen wollen.

Doppelbauer bezeichnete vor allem die Verlängerung der Stundungen als unterstützenswert. Außerdem wünsche sie sich eine Aussprache für nächste Schritte zur ökologischen Steuerreform und thematisierte etwaige Mitnahmeeffekte bei der Investitionsprämie.

Finanzminister Gernot Blümel räumte ein, dass es bis zu einem gewissen Grad vermutlich Mitnahmeeffekte bei der Investitionsprämie gebe. In Summe werde das Instrument aber stark in Anspruch genommen, um Investitionen vorzuziehen, was jetzt wichtig sei. Wirtschaftsministerin Schramböck unterstrich, dass 93% aller Anträge zur Investitionsprämie von Klein- und Mittelunternehmen bzw. solchen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen kämen. 48% der bereits über 10.000 Anträge betreffen den Bereich Digitalisierung und Ökologisierung. Das zeige, dass auch ein Steuerungseffekt gelinge.

 

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  3. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  4. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament