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Justice without Litigation: EU-Projekt mit Uni Graz

©ejn

Justiz & Reform. Juristinnen und Juristen der Unis Graz und Wien sowie aus Nachbarländern arbeiten an der Grundlage für die EU-weite Anerkennung außergerichtlicher Entscheidungen. Die Notare sollen dabei mehr Aufgaben erhalten.

Ob bei einer Scheidung oder in einem Sorgerechtsstreit – wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, drohen langwierige und damit teure Verfahren. Für eine effizientere Abwicklung lagern viele Staaten immer mehr zivilrechtliche Aufgaben von Gerichten an Notar*innen aus, so die Uni Graz. Damit deren Entscheidungen EU-weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus akzeptiert werden, brauche es aber eine Reform des europäischen Systems der gegenseitigen Anerkennung. Brigitta Lurger, Juristin an der Universität Graz, habe dazu im Rahmen eines EU-Projekts wesentliche Vorarbeit geleistet.

Ein Länder-übergreifendes Projekt

Ergebnis der Forschungen, an denen Jurist*innen aus Österreich, Kroatien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn beteiligt waren, ist demnach die Formulierung eines einheitlichen, erweiterten Gerichtsbegriffs, der der Justizkommission in Brüssel im November 2022 präsentiert wurde. Ziel sei, den Vorschlag in den kommenden Jahren in die Verordnungen aller relevanten Rechtsbereiche einfließen zu lassen. Das Konzept sei sehr positiv aufgenommen worden. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Akte von Notar*innen EU-weit als Gerichtsentscheidungen anerkannt werden.

In den meisten EU-Ländern – bis auf Irland, Zypern und die skandinavischen Staaten – erlaubt die Rechtsordnung mit dem sogenannten lateinischen Notariat, dass Notar*innen Tätigkeiten von Gerichten im Zivilrecht übernehmen. In Österreich etwa tun sie das bei Verlassenschaftsverfahren, nicht jedoch bei Scheidungen – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Europäischen Union.

„In immer mehr Mitgliedsstaaten haben Notar*innen, teilweise auch Rechtsanwält*innen oder Standesamtsbehörden, diese Aufgabe bekommen“, so Lurger: „Unser Scheidungsrecht ist veraltet und hinkt im internationalen Vergleich weit hinten nach.“

Mehr Power für die Notare?

Für die Auslagerung von Gerichtsaufgaben an Notar*innen spreche, dass es viele von ihnen über das Land verteilt, bis in entlegene Regionen gibt, dass daher Verfahren rascher, weniger aufwändig und kostengünstiger durchgeführt werden könnten und auch die Atmosphäre für die Klient*innen meist angenehmer sei als in einem Gerichtssaal.

Lurger und ihr Team an der Uni Graz untersuchten im Projekt gemeinsam mit Karl Stöger von der Uni Wien, welche gerichtlichen Aufgaben in den verschiedenen EU-Ländern bereits von Notar*innen übernommen werden und was, unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Schranken, noch möglich wäre. Ihre Ergebnisse zeigen, in welchen Rechtsbereichen die Verordnungen entsprechend überarbeitet werden sollten, heißt es. Infos zum Projekt JuWiLi gibt es auf der Projekt-Website, die Teil der Online-Präsenz des österreichischen Notariats ist.

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