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Wien. Die Steuerreform 2015 muss kommen, so die Politik – doch noch ist nicht klar, woher die Mittel zur Gegenfinanzierung kommen, erinnert das Beratungsunternehmen Deloitte. Auch das Volumen der Steuerentlastung – 5, 6 oder gar 15 Mrd Euro – ist nicht fix. Vorschläge der Steuerreformkommission dazu sollen demnächst auf den Tisch gelegt werden. Bei aller Unklarheit seien einige Maßnahmen aber für die Steuerpflichtigen noch vor Jahresende sinnvoll, so Deloitte.
Stehen soll die Steuerreform bekanntlich im März 2015. Auf der Checkliste von Deloitte stehen aber schon jetzt einige Maßnahmen. Dazu zählen die steuerfreien Vorteile aus Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen an Dienstnehmer. Weiters besteht bis Jahresende noch die letzte Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung 2009 einzureichen.
Auch in Sachen Abschreibungen ist noch einiges drin: Bei Anschaffung und Inbetriebnahme von Anlagevermögen vor dem 31. 12. 2014 lockt die Halbjahres-AfA, erinnert Deloitte. Auch die Anschaffung von begünstigtem Anlagevermögen zur Optimierung des Gewinnfreibetrags u.a. sind hier relevant.
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Die aktuellen Steuerinfos von Deloitte beschäftigen sich weiters mit der Selbstanzeige in Österreich sowie den neuen Regeln dazu in Deutschland, der Meinung des VwGH zum wirtschaftlichen Eigentum bei Fruchtgenussvorbehalt und mehr.
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