Ist eine der Partei mit Bescheid zugestellte WiEReG-Zwangsstrafe zu stornieren, wenn der steuerliche Vertreter über die Zustellvollmacht verfügt und dieser die Meldung erstattet, wenn ihm erst danach der WiEReG-Zwangsstrafenbescheid übermittelt wird? Auf diese Frage geht Clemens Endfellner eingehend ein. Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen, zB zur Entschädigung für die Aufstellung von Windrädern, zum Schaden am Pool als möglichem Kathastrophenschaden uvm.
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